Egal ob man selbst BAföG bekommt oder nicht - der Studierenden-Tarif richtet sich nach dem gesetzlichen BAföG-Bedarfssatz und den aktuell gültigen Beitragssätzen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Alle Krankenkassen müssen sich daran halten.
Das hat den Vorteil, dass die Beiträge nicht steigen, egal wie viel verdient wird.
Ändert sich der BAföG-Bedarfssatz, ändert sich auch der Studierenden-Tarif bei allen Krankenkassen.
Bestandteile des Studenten-Beitrags | Monatlicher Betrag ab 01.01.2025 |
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Krankenversicherung (gesetzlich festgelegt) 10,22 Prozent* | 87,38 Euro |
Zusatzbeitrag TK (kassenindividuell), 2,45 Prozent* | 20,95 Euro |
Pflegeversicherung (gesetzlich festgelegt) | abhängig vom Alter und der Anzahl/dem Alter der Kinder |
bis 23 Jahre ohne Kind, 3,6 Prozent* | 30,78 Euro |
ab 23 Jahre ohne Kind, 4,2 Prozent* | 35,91 Euro |
mit mindestens 1 Kind, 3,6 Prozent* | 30,78 Euro |
mit 2 Kindern unter 25 Jahre, 3,35 Prozent* | 28,64 Euro |
mit 3 Kindern unter 25 Jahre, 3,1 Prozent* | 26,51 Euro |
mit 4 Kindern unter 25 Jahre, 2,85 Prozent* | 24,37 Euro |
mit mindestens 5 Kindern unter 25 Jahre, 2,6 Prozent* | 22,23 Euro |
* des BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro ab 01.10.24