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Ihre Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab. Sie zahlen Beiträge auf maximal  5.175,00 Euro pro Monat (2024), selbst, wenn Sie mehr Einkommen haben. Mindestens werden 1.178,33 Euro Einkommen monatlich zugrunde gelegt, auch wenn Sie weniger Einnahmen haben.

Weitere Details

In einigen Ländern gibt der Arbeitgeber die Hälfte dazu

In Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.

Unterschiedliche Beitragssätze auf verschiedene Einkommensarten

Da Sie als Beamter freiwillig versichert sind, zahlen Sie Beiträge aus Ihren gesamten monatlichen Einnahmen, das heißt, es werden beispielsweise auch Erträge aus Vermietung oder Kapitalanlagen berücksichtigt.

Je nach Einkommensart werden unterschiedliche Beitragssätze  angesetzt: 

Für die meisten Einkommensarten gilt der ermäßigte Beitragssatz inklusive TK-Zusatzbeitrag von 15,2 Prozent, unter anderem:

  • Beamtenbezüge,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem,
  • Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss - also etwa der von geschiedenen Ehepartnern.

Der allgemeine Beitragssatz von 15,8 - inklusive TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent - gilt zum Beispiel für folgende Einkommensarten:

  • Renten, Pensionen, Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge
  • Waisengeld
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die Sie neben einer Rente oder einem Versorgungsbezug erwirtschaften

Aber keine Sorge - das errechnen wir für Sie und weisen es in Ihrem Beitragsbescheid genau aus. So können Sie erkennen, wie Ihr Beitrag zustande kommt.