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Die Impfung

Art des Impfstoffes

Es handelt sich um einen Lebendvirusimpfstoff. Er wird aus abgeschwächten Mumpsviren hergestellt.

Die Mumps-Impfung erfolgt in Kombination mit der Impfung gegen Masern und Röteln, zum Teil auch zusätzlich in Kombination mit der Impfung gegen Varizellen.

Wirksamkeit

Nach der Grundimmunisierung mit dem Kombinationsimpfstoff sind 94 bis 100 Prozent der Geimpften vor Mumps geschützt.

Nebenwirkungen

Häufig kommt es an der Einstichstelle zu Reaktionen wie Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen, gelegentlich auch zu Schwellungen der umliegenden Lymphknoten, leichter bis mäßiger Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein oder Magen-Darm-Beschwerden.

Nach Lebendimpfungen treten mitunter Symptome auf, die in schwach ausgeprägter Form der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. So können gelegentlich ein bis vier Wochen nach der Mumpsimpfung leichtes Fieber und eine Entzündung der Ohrspeicheldrüse auftreten. Eine leichte Hodenschwellung und eine leichte Reaktion der Bauchspeicheldrüse sind selten.

Wer sollte sich gegen Mumps impfen lassen und wann?

Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Immunisierung beginnt entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit der ersten Impfdosis im Alter von elf bis vierzehn Monaten. Die Grundimmunisierung sollte mit der zweiten Impfdosis vor Ende des zweiten Lebensjahres beendet sein.

Bei der ersten Impfung gegen Mumps, Masern, Röteln und Varizellen sollte - bis zum Vorliegen weiterer Daten - die Varizellen-Impfung getrennt von der Kombinationsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) verabreicht werden. Die zweite Impfung kann dann bevorzugt als Kombinationsimpfung gegen Mumps, Masern, Röteln und Varizellen (MMRV) erfolgen.

Nachholimpfung (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) zwischen dem Alter von zwei Jahren bis zum Alter von 17 Jahren.

Berufliche Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch Mumps ausgesetzt sind, sollten sich entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen. Dazu zählen:

  • Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind (außer Personal in der Pädiatrie - hier ist der Arbeitgeber für die Impfkostenübernahme verantwortlich)
  • Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind (außer Personal zur Betreuung und Pflege von Kindern im Vorschulalter - hier ist der Arbeitgeber für die Impfkostenübernahme verantwortlich)
  • Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern sowie zur vorschulischen Kinderbetreuung (regelmäßiger, direkter Kontakt zu Kindern)
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien)

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.