Bremen, 4. Juni 2024. Das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung wird ab Juli dieses Jahres um Operationen zum Ersatz oder zur Revision des Hüftgelenks als zehnte Indikation erweitert. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung der Richtlinie umfasst Eingriffe zur Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk, wie auch Revisionseingriffe, Wechsel und Entfernungen von Total- oder Teilendoprothesen. 
 
"Der Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung ist ein positiver Schritt für Patientinnen und Patienten", sagt Sabrina Jacob, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Bremen "Durch die Zweitmeinung können sich die Patientinnen und Patienten gezielter auf eine Operation vorbereiten sowie Chancen und Risiken eines Eingriffes besser abschätzen", so Jacob.

Im Land Bremen wurden im Jahr 2022 insgesamt 2.854 Hüftoperationen durchgeführt, die Menge der Eingriffe ist über die letzten zwölf Jahre stetig gestiegen. So waren es im Jahr 2010 mit über 2.300 Eingriffen rund 17,5 Prozent weniger. Bundesweit sind die Zahlen seit 2010 um über 15 Prozent angestiegen. Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2022 circa 290.000 Operationen in diesem Bereich durchgeführt.

Zweitmeinungen vermeiden unnötige Operationen und schaffe bessere Aufklärung

Ab Juli 2024 können alle gesetzlich Versicherten vor Hüftgelenkseingriffen ärztliche Zweitmeinungen einholen. Da es sich um geplante Eingriffe handelt, können die Betroffenen die Zeit und Expertise nutzen, um die individuell richtige Entscheidung zu treffen.
 
Bereits heute können Versicherte der TK eine Online-Zweitmeinung bei Hüft-Operationen einholen. Hierfür werden die Unterlagen in einem speziellen Webportal hochgeladen. Innerhalb von zehn Werktagen erhalten die Versicherten wohnortunabhängig eine fundierte ärztliche Zweitmeinung. Darüber hinaus können TK-Versicherte bei geplanten stationären operativen Eingriffen an der Wirbelsäule oder an Schulter-, Hüft- und Kniegelenken eine Zweitmeinung vor Ort einholen. In dringenden Fällen sogar innerhalb von zwei Werktagen.
 
Bundesweit gibt es hierfür rund 30 Schmerzzentren, in denen Schmerzteams aus Ärztinnen, Ärzten, Psycho- und Physio-Therapeut:innen den Fall interdisziplinär begutachten. Auch in Bremen befindet sich ein Schmerzzentrum, dass für Zweitmeinungen aufgesucht werden kann. Die Details und eine interaktive Landkarte mit allen Schmerzzentren findet sich auf  tk.de .

Auch der Patientinnen- und Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung steht bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten für Zweitmeinungen zur Verfügung.

Hinweis für die Redaktion

Die Daten zu den Operationen stammen aus der DRG-Statistik des Statistischen Bundesamtes, Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Abrufbar sind diese bei der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes (https://www.gbe-bund.de/gbe/). Datenstand: 22.04.2024. Aktuell verfügbar sind die stationären Daten bis zum Jahr 2022.

Bei diesen Indikationen müssen die behandelnden Arztpraxen künftig auf die Möglichkeit der Zweitmeinung vor einer Operation hinweisen: 

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom 

  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) 

  • Eingriff an der Wirbelsäule 

  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) 

  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) 

  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie) 

  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen 

  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators 

  • Implantation einer Knieendoprothese 

  • Hüftgelenk Totalendoprothese und Revision ab Juli 2024