Die sogenannte Facharztquote für Thüringer Krankenhäuser beschäftigt das Thüringer Gesundheitswesen seit vielen Jahren. Es wurde um ihre Einführung gestritten. Dann gab es 2017 ein Übergangsjahr, damit Fragen und Schwierigkeiten gelöst werden konnten. Seitdem ist nach außen schwer zu erkennen, ob es die Rechtsverordnung nur auf dem Papier gibt oder ob sie auch Wirkung entfaltet. Welche Ausnahmen gibt es? Was passiert mit bestehenden Abteilungen, die die Quote nicht erfüllen? Wie wird die Quote kontrolliert? Im Jahr 2020 wurde im Landtag heftig über die Abschaffung der Facharztquote debattiert, statt sie als Element einer aktiveren, sektorenübergreifenden Versorgungsplanung zu nutzen.

Damit ist die Verordnung zu einem guten Beispiel dafür geworden, wo die Fallstricke der Thüringer Krankenhaus- und Versorgungsplanung liegen.

Die Landesärztekammer Thüringen hat die Umsetzung der Quote von Anfang an fachlich unterstützt. Mit der damaligen Kammerpräsidentin Dr. med. Ellen Lundershausen haben wir über die aktuellen Entwicklungen und ihre Ideen für die Zukunft der Rechtsverordnung gesprochen.

Facharztquote

Gemeinsam mit dem 7. Thüringer Krankenhausplan trat zum 1. Januar 2017 die Thüringer Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen (ThürQSVO) in Kraft. In ihr ist unter anderem festgeschrieben, dass Fachabteilungen mit mindestens 5,5 Vollzeitstellen für Ärzte ausgestattet sein müssen. Drei dieser Stellen müssen auf Fachärzte der jeweiligen Fachrichtung entfallen. Die TK ist ausdrücklich für diese Verordnung.

TK: Wie hat die Corona-Pandemie den Blick auf und den Umgang mit der Facharztquote verändert?

Dr. Ellen Lundershausen: Die Corona-Pandemie hat wie in einem Brennglas die Probleme in unseren Krankenhäusern noch deutlicher gemacht.

Die stationär tätigen Kolleginnen und Kollegen arbeiten genauso wie die im ambulanten Bereich - nicht zu vergessen auch die im Öffentlichen Gesundheitsdienst - seit zwei Jahren unter besonderen Belastungen. Und unter solchen Bedingungen ist eine angemessene Personalausstattung grundlegend sowohl mit Blick auf die Patientensicherheit als auch auf Sicherheit von Ärztinnen und Ärzten. Die Kräfte dürfen schließlich auch nicht verschlissen werden. Da ist die Facharztquote aus meiner Sicht sehr hilfreich.

Dr. Ellen Lunders­hausen

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Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen

TK: Kritiker der Facharztquote nennen häufig die Argumente "Überregulierung" und "Durchkreuzen der Ergebnisqualität durch starre Personalvorgaben" gegen die Quote. Wie stehen Sie dazu?

Lundershausen: Das halte ich für Unsinn, zumal ja Ausnahmeregelungen zum Beispiel bei sehr kleinen Abteilungen möglich sind.

Im Übrigen hat die Landesärztekammer Thüringen das Thüringer Gesundheitsministerium im Rahmen der Umsetzung der Thüringer Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen (ThürQSVO) bei der Frage der Einhaltung der Personaluntergrenzen für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern hinsichtlich möglicher Ausnahmegenehmigungen fachlich unterstützt. Dadurch hatten wir Einblick in die Personalsituation verschiedener Krankenhausabteilungen, die zum Teil eine qualitätsgerechte Krankenhausversorgung nicht mehr in vollem Umfang zulässt.

Darüber hinaus lehnen alle medizinischen Fachgesellschaften mit Blick auf die Patientensicherheit eine Unterschreitung der Mindestvorgaben und Mindestfacharztquoten, wie sie in Thüringen festgelegt sind, ab. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzusetzen.

Alle medizinischen Fachgesellschaften lehnen mit Blick auf die Patientensicherheit eine Unterschreitung der Mindestvorgaben und Mindestfacharztquoten, wie sie in Thüringen festgelegt sind, ab. Dr. Ellen Lundershausen

TK: Welchen Weg oder welche Wege gibt es aus Ihrer Sicht, die Quote konstruktiv zu nutzen?

Lundershausen: Die Landesärztekammer hält eine sinnvolle Weiterentwicklung der Thüringer Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen (ThürQSVO) für erfolgversprechender mit Blick auf die Qualität der stationären ärztlichen Versorgung als zum Beispiel den Wechsel auf die Planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (Plan. QI) des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Über die Plan. QI Ergebnisqualität zu ermitteln, ist sehr komplex. Sie eigenen sich hervorragend, um Krankenhäuser durch den strukturierten Dialog zu begleiten oder um Sanktionsmaßnahmen zu finden. Als Kriterium der Krankenhausplanung nach dem Krankenhausgesetz sind sie jedoch nach unserer Auffassung nicht im Ansatz so geeignet wie beispielsweise eine Strukturqualität der Personaluntergrenzen. 

Darüber hinaus sollten die in Thüringen auch seitens der Landesärztekammer mit entwickelten Qualitätssicherungsinstrumente in die Zukunftsgestaltung unserer Krankenhauslandschaft mit eingebracht werden. Diese Qualitätssicherungsinstrumente berücksichtigen nicht nur allein Personalkennzahlen, sondern zugleich die Strukturqualität. Hier denke ich unter anderem an die Strukturkriterien für die Thoraxchirurgie, das Herzinfarkt- oder auch das Schlaganfallnetzwerk.

Wir müssen dahin kommen, dass zum einen nicht mehr jeder alles machen kann und zum anderen kleinere Häuser dennoch eine Perspektive im Gesamtkonstrukt stationäre Versorgung haben.

Zur Person

Dr. med. Ellen Lundershausen war von 2015 bis 2023 Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen. Seit 2019 ist sie Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Die Erfurterin ist Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.