Das Führungstrio der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern steht vor großen Herausforderungen. Die ambulante Versorgung benötigt tiefgreifende Veränderungen, damit die Menschen überall im Land gut und möglichst wohnortnah versorgt werden. Dabei korrespondiert die Weiterentwicklung des ambulanten Bereichs auch mit der auf Bundesebene forcierten Krankenhausreform. Denn der politische Wille ist es, die bisher deutlich getrennten Versorgungsbereiche dichter zusammenzubringen. Dies kann, wenn es mit den richtigen Maßnahmen umgesetzt wird, eine erhebliche Verbesserung der Gesamtversorgungssituation bewirken.

Status Quo erhalten oder neue Wege gehen

Die bisherigen Instrumente des Versorgungsmonitorings liefern ein ungenaues Bild, wenn es darum geht die tatsächlichen Versorgungsbedarfe zu adressieren. So zeigt die Statistik der ambulanten Bedarfsplanung zwar an, dass es in ländlichen Regionen eine Reihe von unbesetzten Kassensitzen gibt, über die tatsächliche Versorgungssituation vor Ort sagt dies aber wenig aus. So kann es sein, dass die vor Ort verbliebenen Strukturen passgenau sind, um die bestehenden Bedarfe zu adressieren. Ebenso möglich ist es, dass in einer Region, in der alle Kassensitze besetzt sind, die Arbeitsleistung einiger Medizinerinnen und Mediziner so stark reduziert ist, dass ihre Kolleginnen und Kollegen durch Mehrarbeit die Versorgung aufrechterhalten. 

Das Zulassungsrecht bietet bereits heute eine Reihe von Möglichkeiten, um mit den beiden skizzierten und weiteren Herausforderungen umzugehen. Allerdings besteht so die Gefahr, dass aus dem eigentlich systematischen Prozess der Planung ein Flickenteppich mit Sonderlösungen und Ausnahmegenehmigungen wird, der nicht mehr systematisch beobachtet bzw. nachvollzogen werden kann. Alle Anpassungen an der bestehenden Bedarfsplanung würden diesen Effekt verstärken. 

Aus Sicht der Techniker Krankenkasse ist es daher an der Zeit, die isolierte ambulante Bedarfsplanung zu reformieren und sie mit der Krankenhausplanung zu einer sektorenunabhängigen Versorgungsplanung zu vereinigen. Bei dieser sollten die tatsächlichen Versorgungsbedarfe vor Ort den Planungsprozess leiten. 

Mit der gesamthaften Betrachtung von Versorgung könnten die veränderten Arbeits- und Lebensgewohnheiten der jungen Generationen, das eher zentral orientierte Siedlungsverhalten und die demografische Entwicklung adäquat berücksichtigt werden.  

Veränderungen als Chance für Niedergelassene

In Zukunft werden die Patientinnen und Patienten sehr verschiedene Modelle der vertragsärztlichen Versorgung in unserem Bundesland erleben. Der Betrieb von Zweigpraxen, die Delegation von ärztlichen Aufgaben, die Ausweitung der Telemedizin und die stärkere ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser eröffnen neue Möglichkeiten. Ärzt:innen aus den Universitätsstädten Greifswald oder Rostock könnten telemedizinisch stärker in den ländlichen Regionen tätig sein und durch eine speziell ausgebildete Fachkraft vor Ort unterstützt werden. Dabei sind Greifswald und Rostock nur zwei von über dreißig Universitätsklinika in Deutschland. Die medizinische Unterstützung für die Niedergelassenen in den ländlichen Gebieten darf nicht vor Länder- oder Sektorengrenzen halt machen. 

Für die dezentral tätigen Ärztinnen und Ärzte sollten die genannten Ansätze eine erhebliche Erleichterung des Arbeitsalltages sein. Diese können helfen, das Arbeitsvolumen auf ein langfristig leistbares Maß zu reduzieren und bieten gleichzeitig genug Möglichkeiten, um die Ansiedlung weiterer ärztlicher Kolleginnen und Kollegen in den Flächenbereichen zu ermöglichen. 

Impulse für eine noch bessere ambulante Versorgung

Die Sicherstellung der ambulanten Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Aufgabe ist seit jeher herausfordernd und der bisherige Ansatz, durch Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler immer neue Anreize zu schaffen, hat seine Wirkungskraft in der Breite längst verloren. Damit die Partnerinnen und Partner der Selbstverwaltung ihrem Anspruch einer leistungsfähigen, wirtschaftlichen und resilienten Gesamtversorgung nachkommen können, braucht es einige Impulse im Land. Wir regen daher die folgenden drei Maßnahmen an:

  • eine möglichst länderübergreifende Planung von ambulanten und stationären Leistungsstrukturen etablieren
  • Aufgabenspektrum des Landesgremiums nach §90a SGB V bundesweit einheitlich weiterentwickeln
  • Krankenhäuser systematisch in die ambulante Versorgung einbinden