Innovationsfondsprojekt NeTKoH
Artikel aus Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem Innovationsfondsprojekt NeTKoH werden Telekonsile für eine fachärztliche neurologische Versorgung auch in dünn besiedelten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns etabliert.
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den am dünnsten besiedelten Gebieten in Deutschland. Außerdem weist es einen hohen Bevölkerungsanteil älterer Menschen auf. Damit einhergehend bestehen in der Bevölkerung auch besondere Versorgungsbedarfe. Diese zu bedienen, ist aufgrund der größeren Distanzen im ländlichen Raum herausfordernd.
Neurologische Versorgung in einem Flächenland
Etwa jede zehnte Einwohnerin bzw. jeder zehnte Einwohner leidet in Mecklenburg-Vorpommern an einer neurologischen Erkrankung. Dieser relativ hohe Versorgungsbedarf trifft vor allem in den Zentren und Mittelzentren auf die nötige fachärztliche Expertise. In den ländlichen Gebieten stehen deutlich weniger neurologische Fachärztinnen und Fachärzte zur Verfügung. Diese Versorgungsherausforderungen sollen mit dem Projekt "NeTKoH" angegangen werden. Dazu werden die Universitätsmedizin Greifswald und 33 hausärztliche Praxen in Vorpommern und anderen Landkreisen telemedizinisch miteinander vernetzt.
Telekonsile für ortsunabhängige Expertise
Die Hausärztinnen und Hausärzte können während der Sprechstundenzeiten Konsilanfragen bei den teilnehmenden Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Greifswald stellen. Diese wiederum übermitteln auf die telekonsiliarische Anfrage ihre Einschätzungen und Empfehlungen zur neurologischen Weiterbehandlung an die niedergelassenen Grundversorgenden. So können die Patientinnen und Patienten von einer schnellen und wohnortnahen Versorgung profitieren, die noch dazu in der gewohnten Hausarztpraxis stattfindet.
Evaluation für den Weg in die Regelversorgung
Für die Evaluation der Versorgungsform wird eine prospektive Interventionsstudie in einem "Stepped-Wedge Cluster Design" durchgeführt. Die Intervention erfolgt zu versetzten Zeitpunkten in allen beteiligten Hausarztpraxen, wobei die Daten vor Beginn der telekonsiliarischen Leistungen als Kontrolldaten dienen, die dann mit den Daten aus dem Interventionszeitraum verglichen werden. Die jeweiligen Startzeitpunkte für die Praxen werden randomisiert vergeben. Die Studie schließt etwa 2.000 Patientinnen und Patienten über 18 Jahre ein, für die ein neurologisches Konsil angefordert wird. Die relevanten Zielgrößen sind neben der Zeit bis zur spezifischen Diagnostik auch die Anzahl und Länge der nachgelagerten Krankenhausaufenthalte. Das Projekt wird für 55 Monate mit ca. 5,2 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds gefördert.
Bessere Versorgung im Flächenland
Im Fall einer positiven Evaluation soll diese neue Versorgungsform auch in der Regelversorgung dazu beitragen, nicht notwendige Untersuchungen zu vermeiden und zielführende Therapien schneller zu beginnen. Damit würde die Versorgung von Menschen mit neurologischen Beschwerden erheblich beschleunigt werden. Gleichzeitig könnten die Erkenntnisse dazu beitragen, standardisierte Behandlungspfade für weitere Krankheitsbilder zu erstellen und so in ländlichen und strukturschwachen Regionen weitere Erkrankungen auf diesem digitalen Pfad zu versorgen.