Festes Budget für Innovationen
Krankenkassen dürfen Versorgungsinnovationen aus Eigenmitteln fördern - aber bei der Entwicklung nicht mitreden. Das muss sich ändern.
Seit Kurzem dürfen Krankenkassen Versorgungsinnovationen aus Eigenmitteln fördern - ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings dürfen sie bislang keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Innovation nehmen, etwa indem sie ihr Know-how umfassend einbringen.
Bedingungen anpassen
Gleichzeitig sind die aktuell geltenden Investitionsbedingungen mit sehr engen Spielräumen kaum für den Umgang mit hochinnovativen Start-ups geeignet. Damit Krankenkassen Versorgungsinnovationen an deutschen und europäischen Standorten effektiv fördern und in diese investieren können, schlägt die TK vor, die geltenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Krankenkassen sollten sich direkt an Unternehmen beteiligen dürfen.
Idee: Investitionsbudget für Kassen
Die TK schlägt vor, dass Krankenkassen künftig über ein festes Investitionsbudget verfügen können, das sich an der Zahl ihrer Versicherten bemisst. Jede Krankenkasse sollte bis zu zwei Euro für jeden ihrer Versicherten aus ihren Rücklagen in ein solches Budget überführen dürfen.
TK-Position zu Versorgungsinnovationen
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