Welche Rolle spielt Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag?
Artikel aus Bremen
Wie angekündigt haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke schnell auf einen neuen Koalitionsvertrag für Bremen geeinigt. Mit der Angliederung der Pflege an das Gesundheitsressort werden in der neuen Legislaturperiode zwei gestalterisch wichtige Bereiche in einem Haus gebündelt. Ein Kommentar von Sabrina Jacob, Leiterin der TK-Landesvertretung Bremen, zum Koalitionsvertrag.
Nach der Bürgerschaftswahl im Mai steht seit Ende Juni das Programm der rot-grün-roten Koalition. In Anbetracht der künftigen Herausforderungen für die medizinische Versorgung - etwa durch den demografischen Wandel oder den Fachkräftemangel - gilt es, die medizinische Versorgungsstruktur im Land Bremen umzudenken.
Die Maßnahmen der bundesweiten Krankenhausreform finden sich im Bremer Koalitionsvertrag wieder. Geplant ist eine konzentrierte Bündelung spezialisierter Leistungsbereiche als Schlüssel zur hochwertigen stationären Versorgung, sowie die Umstrukturierung der Krankenhäuser der Gesundheit Nord. Die Reformbereitschaft und Qualitätsorientierung der neuen Regierung ist ein wichtiger Schritt, um die bestmögliche Versorgung der Menschen in Bremen und umzu zu gewährleisten.
Die Reformbereitschaft und Qualitätsorientierung der neuen Regierung ist ein wichtiger Schritt, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Die geplanten strukturellen Änderungen im ambulanten Bereich und in der Notfallversorgung können den Beginn einer Neuorientierung ambulanter Leistungen und medizinischer Grundversorgung darstellen. Die sektorenübergreifende Planung mit Ausbau ambulanter und teilstationärer Angebote und einer integrierten Notfallversorgung muss bedarfsgerecht und patientenorientiert gestaltet werden.
Der Bereich Pflege ist zukünftig Teil des Gesundheitsressorts unter Senatorin Claudia Bernhard (Die Linke). Pflege und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige sollen verstärkt im Quartier stattfinden. In der stationären Pflege gilt es eine Trägervielfalt zu gewährleisten, solange die Versorgung der Pflegebedürftigen einheitlich hohen Standards entspricht. Zur finanziellen Entlastung kann die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder - abhängig von den individuellen Bedarfen der Pflegebedürftigen - beitragen.
Die sektorenübergreifende Planung (...) muss bedarfsgerecht und patientenorientiert gestaltet werden.
Die gesundheitspolitischen Ziele für die kommende Legislatur sind somit umfangreich. Es gilt abzuwarten, inwieweit alle Reformvorhaben erfüllt und wie die geplanten Änderungen umgesetzt werden können. Der Regierung und der Senatorin wünsche ich hierfür ein gutes Gelingen.