Die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens beruht auf zwei zentralen Steuerungskonzepten: der Selbstverwaltung und dem Wettbewerb. Beide bilden die Grundlage für wirtschaftliches Handeln der Kassen. Während die Selbstverwaltung für unternehmerische Handlungsspielräume und politische Unabhängigkeit steht, motiviert der Wettbewerb zwischen den Kassen zu wirtschaftlichen Entscheidungen. Jedoch wurden beide Konzepte in den vergangenen Jahren eingeschränkt. Das gilt es zu revidieren.  

Wirtschaftlich Handeln im Sinne der Versicherten

Für ein effizientes Gesundheitssystem, das die zur Verfügung stehenden Beiträge verantwortungsvoll und wirtschaftlich einsetzt, müssen die Krankenkassen in der Lage sein, wirtschaftlich im Rahmen eines gesunden Wettbewerbs zu handeln. Hier wurden die Handlungsspielräume jedoch zuletzt immer weiter eingeschränkt - und so Chancen auf mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz vergeben. Im Ergebnis sind die Kosten in vielen Bereichen stark gestiegen. Hier gilt es gegenzusteuern: Krankenkassen brauchen wirksame Instrumente, um ihre Versicherten im Sinne des Solidarprinzips gut und wirtschaftlich zu versorgen. Sie müssen auf Augenhöhe verhandeln und Angebote vergleichen können. Besonders kritisch sind außerdem die aktuellen Einschränkungen bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen und die starren Vertragsbedingungen für Hilfsmittel.  

Einheitliches Aufsichtshandeln

17 Aufsichtsbehörden für gesetzliche Krankenkassen gibt es. Die bundesunmittelbaren Krankenkassen stehen unter der Aufsicht des BAS, für die regionalen Kassen sind Behörden der Länder zuständig.

Für einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fordert die TK ein einheitliches Handeln der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern. Denn die unterschiedlichen Aufsichtspraxen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer können zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Es ist wichtig, dass die Wettbewerbsregeln für alle gleichermaßen gelten und dass Transparenz über Entscheidungen besteht. Nur so können die Krankenkassen unter fairen Bedingungen agieren.

Stärken von GKV und PKV vereinen  

Mit Blick auf den Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) zeigt sich: Er ist ungleich und benachteiligt die GKV. Die gesetzlichen Krankenkassen haben deutlich weniger Gestaltungsspielräume und tragen gleichzeitig erhebliche finanzielle Lasten für das Gemeinwohl . Von diesen profitieren auch privat Versicherte, ohne entsprechende Beiträge zu leisten. Dieser dysfunktionale Wettbewerb schwächt das Solidarsystem der GKV erheblich und benachteiligt die GKV-Versicherten. Bisherige politische Lösungsansätze, wie eine gesetzliche Einheitsversicherung oder eine weitere Entsolidarisierung, überzeugen jedoch nicht. Stattdessen braucht es ein Zielbild für ein Versicherungssystem, das die Stärken von GKV und PKV vereint: Das Solidarprinzip, der Verzicht auf Risikoselektion, keine Gewinnerzielungsabsicht sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot aus der GKV sowie der Schutz der Rücklagen und größere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aus der PKV. 

422 Euro Beitrag im Monat zahlt der Staat maximal für eine privat versicherte Person, die Bürgergeld bezieht. Ist sie gesetzlich versichert, sind es 108 Euro. 

 

TK-Posi­tion "Wett­be­werb - Mehr Mut für unter­neh­me­ri­sches Handeln"

PDF, 216 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Zeit für Entscheidungen

Die Herausforderungen in der Gesundheitspolitik sind groß. Wie sind sie zu lösen? Alle Forderungen der TK zur Bundestagswahl 2025