Morbi-RSA: Was bleibt nach der Reform zu tun
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Trotz Reform ist die Aufsicht über die Krankenkassen nach wie vor nicht einheitlich geregelt: Die bundesunmittelbaren Krankenkassen stehen unter der Aufsicht des Bundesamts für soziale Sicherung (BAS), für die regionalen Kassen sind Behörden der Länder zuständig. Das führt zu Unterschieden in der Aufsichtspraxis, die einem fairen Wettbewerb im Weg stehen.
Immer wieder werden Sachverhalte von den zuständigen Instanzen unterschiedlich bewertet. Auch die Gutachter des vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten "Wissenschaftlichen Beirats zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA" bestätigen mangelnde Verbindlichkeit und Einheitlichkeit im historisch gewachsenen Aufsichtsmix.
Im Rahmen der im Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz gestalteten Reform ist es nicht gelungen, diese Ungleichheit zu beheben. Stattdessen wurden mit der Einführung einer bundesweiten Transparenzstelle mit Vertragsverzeichnis und der Stärkung der Rolle des BAS, etwas auf der Aufsichtsbehördentagung, punktuelle Maßnahmen geschaffen, um das Aufsichtshandeln zumindest zu harmonisieren. Statt Einheitlichkeit soll es also auch weiterhin Vielfalt bei der Aufsicht geben - wenn auch eine etwas stärker regulierte.
"Allerdings erfordern die dezentralen wettbewerblichen Prozesse, die durch den Abschluss von Selektivverträgen angestoßen wurden, […] einer bundesweit geltenden Rahmenordnung in Verbindung mit einer zentralen wettbewerblichen Aufsicht. Andernfalls drohen Wettbewerbsverzerrungen, u.a. zwischen regional und bundesweit ihre jeweiligen Beiträge kalkulierenden Krankenkassen"
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2012
Was ändert das FKG in Sachen Aufsicht
Das FKG stärkt unter anderem die Rolle des Bundesamts für soziale Sicherung, etwa in der regelmäßig stattfindenden Aufsichtsbehördentagung, die bislang den Charakter eines Erfahrungsaustausches hat. Zudem soll über eine bundesweite Transparenzstelle die Basis für mehr Einheitlichkeit gelegt werden. Dort soll künftig auch ein zentrales Register für bestehende Verträge geführt werden. Den Kassen wird zudem untereinander ein erweitertes Klagerecht bei wettbewerbswidrigem Verhalten eingeräumt. Die TK begrüßt diese Maßnahmen zwar ausdrücklich, sieht aber klaren Nachbesserungsbedarf, vor allem was die Verbindlichkeit von Entscheidungen für alle angeht. Es ist absehbar, dass die Effekte in Sachen Transparenz und Einheitlichkeit weit hinter jenen einer bundesweit einheitlichen Aufsicht zurückbleiben werden.
In unserer Mediathek finden Sie Infografiken zum Thema Risikostrukturausgleich:
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