Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Dank der Opt-out-Regelung wird die ePA automatisch für jeden Versicherten angelegt. Wer die Akte nicht nutzen möchte, kann der Erstellung widersprechen. Die ePA wird von der Krankenkasse automatisch mit Abrechnungsdaten gefüllt, die Informationen zu Arzt- und Zahnarztbesuchen enthalten und bis zu zehn Jahre zurückreichen können. Zudem haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eigene Dokumente in ihre ePA hochzuladen, was einen bedeutenden Fortschritt im Zugang zu Gesundheitsinformationen darstellt.

Die Techniker Krankenkasse (TK) ermöglicht ihren Versicherten bereits jetzt, wichtige Informationen wie verordnete Medikamente, Impfungen sowie eine Übersicht über kürzliche Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte in die Akte einpflegen zu lassen. Diese Daten werden auch in die neue ePA übertragen. Darüber hinaus können TK-Versicherte einsehen, welche Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen als Nächstes anstehen.

Effiziente Medikamentenverwaltung

Ein weiteres wichtiges Instrument und ein entscheidender erster Schritt zur Steigerung des Nutzens der elektronischen Patientenakte für Leistungserbringer und Versicherte wird die Medikationsliste sein. Damit können sowohl Versicherte als auch Leistungserbringer auf einen Blick einsehen, welche Medikamente verordnet wurden. Die Medikationsliste wird beim Roll-out zu Beginn des kommenden Jahres automatisch über die e-Rezept-Verordnungen in die elektronische Patientenakte integriert. 

Im Sommer 2025 wird dann der digitale Medikationsplan eingeführt, der zusätzliche Informationen bereitstellt, wie etwa den Grund für die Einnahme, hilfreiche Hinweise zur Anwendung oder Schemata für komplexe Dosierungen. Dank der Medikationsdaten in der ePA können Wechselwirkungen zwischen Medikamenten bereits in der Apotheke oder Arztpraxis frühzeitig erkannt und vermieden werden. Darüber hinaus sollen Ärzte und Ärztinnen künftig auch wichtige Zusatzinformationen hinzufügen können, die den Entscheidungsprozess über die Abgabe oder das Absetzen von Medikamenten unterstützen. Dazu könnten Informationen über Allergien oder Unverträglichkeiten, die Körpergröße oder das Gewicht der Patientinnen und Patienten gehören.

Ab 2025 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Arzt- und Befundberichte des jeweiligen Behandlungstags direkt in die elektronische Patientenakte einzupflegen. Kliniken müssen außerdem Entlassbriefe in die ePA einfügen, und in Zukunft sollen auch die Labordaten der Patientinnen und Patienten hochgeladen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Ärzte und Ärztinnen ältere Dokumente, wie Befunde, in die elektronische Patientenakte hochladen. Allerdings ist dies für die Leistungserbringer nicht verpflichtend.

Integration in Praxisprozesse

Für einen reibungslosen Ablauf in den Arztpraxen ist es entscheidend, dass die Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte (ePA) mit nur wenigen Klicks erfolgt. Die Fachkräfte, die die Akte im täglichen Arbeitsprozess pflegen, möchten sich nicht intensiv mit technischen Details auseinandersetzen müssen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz der ePA durch die Leistungserbringer.

Es sollte jedoch klar sein, dass sich die ePA in den kommenden Jahren schrittweise weiterentwickeln wird. Dies bietet die Chance, die Bedürfnisse und Anforderungen der Leistungserbringer in den Entwicklungsprozess einzubeziehen. Die Akte wird zunehmend als Unterstützung für die Leistungserbringer fungieren und für Versicherte nach und nach zu einem wertvollen Begleiter in allen Fragen rund um ihre Gesundheit werden.

Um sicherzustellen, dass kontinuierlich an neuen und nützlichen Funktionen der ePA gearbeitet wird, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Digitalagentur für Gesundheit bis zum 1. Juli 2026 ein Konzept zur Weiterentwicklung der ePA präsentieren muss. Die Digitalagentur, die aus der gematik hervorgeht, wird den gesamten Entwicklungsprozess der ePA begleiten

Benutzerfreundlichkeit als Erfolgsfaktor

Die ePA muss für alle Nutzerinnen und Nutzer - sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte - leicht bedienbar sein. Eine intuitive Benutzeroberfläche fördert die Akzeptanz und Nutzung der Akte. Die TK hat bereits durch die Anwendung "TK Safe" wertvolle Erfahrungen gesammelt, um Versicherten den Einstieg in die ePA zu erleichtern. Dazu gehört ein umfassender Onboarding-Prozess, der die Funktionen der Akte erklärt.

Der Zugang zur ePA erfolgt über die Gesundheitskarte und eine zugehörige PIN oder alternativ über den elektronischen Personalausweis (eID). Letzterer bietet einen sicheren digitalen Identitätsnachweis und sollte aus Sicht der TK der Standardweg zur Identifikation im Gesundheitswesen werden. Eine klare Struktur ist entscheidend, um Verwirrung und administrativen Aufwand zu vermeiden.

Versicherte, die bereits eine ePA haben, können diese wie gewohnt weiter nutzen. Um sicherzustellen, dass alle bisherigen Daten erhalten bleiben, ist es wichtig, sich zwischen dem 15. Januar 2025 und dem 15. Januar 2026 einmalig einzuloggen.

Überblick

Die 'ePA für alle' eröffnet große Möglichkeiten, das Gesundheitswesen durch eine effektive und kontinuierlich verbesserte digitale Anwendung zu optimieren. Der Erfolg der ePA ist jedoch eng mit der aktiven Mitwirkung aller Beteiligten verbunden. Das Einpflegen von Daten in die Akte, die Weiterentwicklung von Funktionen, die Vereinfachung von Abläufen und die praktische Anwendung sind zentrale Aspekte, um die medizinische Versorgung und die Digitalisierung des Gesundheitssystems voranzutreiben.

Weitere Informationen

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der TK gaben 84 Prozent der Befragten, dass die ePA eher bzw. sehr große Vorteile in der Gesundheitsversorgung bringen wird. Weitere Ergebnisse der Befragung gibt es im TK-Monitor Patientensicherheit 2024  

Für die bevölkerungsrepräsentative, telefonische Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Zeitraum vom 29. April bis 22. Mai 2024 bundesweit insgesamt 1.000 Personen ab 18 Jahren.

Welche Chancen die ePA in einem Flächenland wie Niedersachsen hat, erläutert Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen in einem Kommentar .