Digitale Agenda Mecklenburg-Vorpommern
Position aus Mecklenburg-Vorpommern
Digitalisierung als Chance für das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern
Die Transformation analoger Vorgänge in digitale Prozesse wird unsere Gesellschaft, Verwaltung und die Versorgung nachhaltig verändern. Als Impulsgeber einer patientenzentrierten Versorgungslandschaft möchten wir den digitalen Wandel in Mecklenburg-Vorpommern mitgestalten. Der permanente Informationsaustausch und skalierbare Kommunikationswege bieten in unserem Bundesland die Chance bestehende Herausforderungen zu meistern. Insbesondere der massiven Abwanderung aus den ländlichen Gebieten können digitale Versorgungsangebote und Lebensmöglichkeiten entgegen wirken. Der effiziente Einsatz der Ressourcen fördert wettbewerbsfähige Strukturen und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Techniker Krankenkasse unterstützt die Digitalisierung des Gesundheitssystems von Beginn an und treibt Innovationen patientenzentriert voran. Als vertrauensvoller Partner der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist der sinnstiftende medizinisch-technische Fortschritt unser Ziel. Die zentrale Frage der Gegenwart ist nicht, ob wir unsere Arbeits- und Lebenswelt digitalisieren, son-dern wie es uns effizient und anthropozentrisch gelingt. Die Techniker Krankenkasse bekennt sich zu einer wettbewerblich ausgerichteten gesetzlichen Krankenversicherung. Wir treten dafür ein, die Versorgungsqualität mittels digitaler Chancen zu stärken und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Die bisherige Strategie der politischen Entscheidungsträger auf Bundesebene zeigt, dass es für digitale, patientenzentrierte Versorgungsangebote, den Anstoß aus den Bundesländern braucht. In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits heute digitale Versorgungsmöglichkeiten erprobt, die zukünftig allen Menschen in Deutschland zukommen können. Für uns bedeutet der Geist des digitalen Fortschritts innovative Versorgungsformen zu testen und diese im Sinne der Patienten zu skalieren.
Infrastruktur ausbauen und Telemedizin flächendeckend ermöglichen!
Das Fernbehandlungsverbot in der Berufsordnung der Ärzte schränkt die Möglichkeiten telemedizinischer Leistungserbringung deutlich ein. Es schließt eine telemedizinische Behandlung ohne vorherigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient aus. In unserer Position gegen das strikte Fernbehandlungsverbot erfahren Sie, mittels welcher rechtlichen Rahmenbedingungen wir den Ärzten und Patienten in M-V Videosprechstunden ermöglichen wollen. Unverzichtbar für digitale Behandlungsangebote ist eine leistungsfähige IT-Infrastruktur. Schnelles und sicheres Internet ist gleichermaßen auch ein Anreiz die Niederlassung von jungen IT-orientierten Medizinern in den ländlichen Gegenden des Bundeslandes zu protegieren. Wir fordern die Landesregierung auf, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, den Versorgungsgrad mit schnellem Internet von mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis zum Jahr 2021 in Gänze umzusetzen. Der Breitbandausbau wird zahlreiche neue digitale, telemedizinische Ansätze ermöglichen und einen wertvollen Beitrag in der Patientenversorgung leisten. So können wir Defizite in medizinisch unterversorgten Gebieten ausgleichen und Effizienzpotenziale realisieren.
Mit Smart Home und Assistenzsystemen die häusliche Pflege in M-V unterstützen!
In Mecklenburg-Vorpommern werden 70 Prozent der Pflegebedürftigen von ihren Angehörigen versorgt. Für ältere Menschen ist es oftmals eine Zumutung, die eigenen vier Wände zu verlassen und in eine Einrichtung fernab der Heimat zu ziehen. Die Pflegeversicherung schafft gegenwärtig die Möglichkeit für eine Pflege zu Hause. Digitale Innovationen können die Autonomie der Pflegebedürftigen unterstützen und so ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen.
Um digitale Assistenz- und Monitoringsysteme als technisches Pflegehilfsmittel einsetzen zu können, sollte Paragraf 40, Absatz 3 des SGB XI „Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ entsprechend erweitert werden. Gleichzeitig muss für den zügigen Markteintritt der entsprechenden Produkte ein praxisnahes Zulassungsverfahren etabliert werden. Der bisherige Ablauf der Nutzen- und Evidenznachweise beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kann so beschleunigt und das Investitionsrisiko für Unternehmen reduziert werden.
Elektronische Gesundheitsakte: Einheitliche Standards und sichere Schnittstellen.
Eine der größten Herausforderungen im Gesundheitssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist die sektorübergreifende medizinische Versorgung. Mit unserer elektronischen Gesundheitsakte, TK-Safe, haben wir die Grundlage geschaffen, um integrierte Behandlungspfade zu ermöglichen. Mit TK-Safe wird der Versicherte zum vollständigen Souverän seiner versorgungsrelevanten Daten. Mit dem Versicherten gelangt auch eine digitale Übersicht der Behandlungsdaten zu den Leistungserbringern. Aus Sicht der Techniker Krankenkasse ist eine patientengesteuerte Plattform zeit-gemäß und essenziell für Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Wichtig ist: Allein die Versicherten entscheiden, ob sie die elektronische Gesundheitsakte nutzen. Sie alleine besitzen die Hoheit über ihre Daten. Dazu gehört auch die Entscheidung über Speicherung sowie Freigabe ausgewählter Informationen. Um Insellösungen und Wettbewerbsbehinderungen auszuschließen, müssen die technischen Standards und Schnittstellen einheitlich und klar definiert sein.
Die TK zielt gegenwärtig darauf ab mit den Kliniken im Land das digitale Entlassmanagement zu etablieren. Geplant ist, dass TK-Versicherte ihren Entlassbericht nach einem Krankenhausaufenthalt direkt in TK-Safe erhalten. So kann eine ambulante Weiterbehandlung schneller und gezielter erfolgen. Die Krankenhäuser werden dazu ihre Informationssysteme mit einer von IBM Deutschland geschaffenen Schnittstelle verbinden. So wird die Übermittlung der Entlassberichte an TK-Safe ermöglicht. Wir fordern die Landesregierung auf, im Dialog mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung darauf hinzuwirken, Mecklenburg-Vorpommern als Modellregion für den reibungslosen elektronischen Datenaustausch zwischen medizinischen Versorgern und den Patienten zu etablieren.
Der Deutsche Bundestag regelt mit dem Paragrafen 12a des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) die Förderung zu verbesserten Versorgungsstrukturen neu. Demnach können zur Weiterentwicklung der Strukturen in der Krankenhausversorgung auch „Vorhaben zur Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen“ gefördert werden. Wir fordern die Landesregierung auf, die Mittel aus dem Strukturfonds für eine patientenzentrierte, telemedizinische IT-Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen.