Der DiGA-Report 2022 der Techniker Krankenkasse (TK) hat untersucht, inwiefern die digitalen Helfer im Gesundheitssystem angekommen sind und wo es noch Handlungsbedarfe gibt. 

Seit dem Start der DiGA wurden innerhalb der Beobachtungszeit (Oktober 2020 bis Ende Dezember 2021) insgesamt 19.025 Freischaltcodes zur DiGA-Nutzung durch die TK ausgegeben. Aber wie sehen die ersten Erfahrungen mit den "Apps auf Rezept" konkret aus?

Im Interview zieht Dirk Engelmann, Leiter der TK-Landesvertretung Niedersachsen, ein erstes Fazit aus den bisherigen Ergebnissen. 

TK: Herr Engelmann, die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine der größten und zugleich bedeutendsten Herausforderungen für eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten. Seit dem offiziellen Start der Erstattungsfähigkeit von DiGA sind rund eineinhalb Jahre vergangen. Was lässt sich bisher über die Ergebnisse sagen?

Dirk Engelmann: Seit der Einführung im Oktober 2020 hat sich einiges getan. Es zeigte sich, dass die meisten "Apps auf Rezept" bei Rückenschmerzen, Migräne und Tinnitus genutzt werden. Außerdem liegt, entgegen mancher Erwartungen, dass nur jüngere digital-affine Menschen DiGA nutzen würden, das Durchschnittalter der Nutzerinnen und Nutzer bei 45,5 Jahren. Die meisten digitalen Gesundheitsanwendungen werden in der Altersgruppe von 50 bis 59 Jahren (27 Prozent) verschrieben. Auf den zweiten Blick erscheint dies logisch, denn mit steigendem Alter nimmt auch der Bedarf an medizinischen Angeboten zu.

Dirk Engel­mann

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Leiter TK-Landesvertretung Niedersachsen

TK: Wie kommen Apps in der ärztlichen Praxis an?

Engelmann: Es zeigt sich, dass nur vier Prozent aller Ärztinnen und Ärzte Rezepte für die DiGA ausgestellt haben (7.000 von 180.000). Die Apps sind somit noch nicht breit in den Arztpraxen angekommen. Es besteht in der Anwendung offenbar eine große Unsicherheit über Nutzen und Wirksamkeit. Aus unserer Sicht muss daher der Nachweis über die Wirksamkeit deutlicher auf das primäre Behandlungsziel ausgerichtet sein. Momentan ist dies nicht gegeben. Um positive Versorgungseffekte eindeutig beurteilen sowie methodische Aspekte des Fast-Track-Verfahrens (der für DiGA geschaffene schnelle Weg in die Erstattungsfähigkeit) besser nachzuvollziehen zu können, braucht es klare Nutzenkriterien und eine größere Transparenz der Entscheidungsgründe des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).

TK: Wie bewerten Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis?

Engelmann: DiGA sind ein sehr neues Behandlungsinstrument. Deswegen sind Evidenznachweise noch immer schwierig zu führen und liegen in den meisten Fällen nicht hinreichend vor. Das macht auch die Beurteilung eines angemessenen Preises schwierig. Die derzeitige Preisgestaltung seitens der Hersteller ist nicht immer transparent nachvollziehbar. So sind Preisunterschiede zwischen Einführungspreis nach Zulassung, Verhandlungspreis oder Selbstzahlungspreis zum Teil erheblich und bedürfen einer genauen Analyse. Zudem kosten DiGA momentan teilweise mehr als eine herkömmliche Regelversorgung. DiGA müssen in einem angemessenen Verhältnis zu analogen Behandlungsmethoden stehen, um langfristig und erfolgreich im Gesundheitssystem zu bestehen. 

TK: Wäre eine Höchstpreisbremse hier eine wirksame Maßnahme?

Engelmann: Dies könnte ein Element einer wirksamen Kostendämpfung sein, ohne die Entwicklungen auf dem Markt zu stark einzuschränken. Wissenschaftlich gibt es dazu allerdings sehr unterschiedliche Meinungen auch hinsichtlich der Preisdämpfungswirkung. Genau wie im Arzneimittelbereich werden wir uns auf einen intensiven und fortlaufenden Prozess zur Suche nach einem angemessenem Preis-Nutzen-Verhältnis machen müssen.

TK: Welche Ergebnisse lassen sich aus dem Report über Niedersachsen ableiten? Und welche Möglichkeiten haben junge Start-Ups für die Gründung im Bundesland?

Engelmann: Niedersachsen ist im Ländervergleich im vorderen Feld bei der Verordnung der DiGA. Im Erfassungszeitraum wurden in Niedersachsen 1.269 Rezepte für TK-Versicherte ausgestellt. Zudem stellen wir fest, dass es auch in unseren E-Health-Clustern in den Metropolregionen innovative Start-Ups gibt, zu denen wir Kontakt halten. Beispielsweise haben wir die Rücken-App Herodikos - die im engeren Sinn keine DiGA ist - bei der Markteinführung unterstützt. Dem sind andere Kassen gefolgt, sodass dies heute ein über Niedersachsen hinaus gut angenommenes und wirksames Produkt ist, welches mit Hilfe der TK seinen Weg in die Versorgung gefunden hat. Für E-Health Start-Ups bietet Niedersachsen verschiedene Förder- und Vernetzungsmöglichkeiten. Start-Ups können sich im Bundesland an hannoverimpuls, startup.niedersachsen, das EXIST-Projekt der Gründerinnen und Gründeruniversität Oldenburg oder an den Südniedersachsen InnovationsCampus (SNIC) wenden. 

Hintergrund

Bei den DiGA - häufig auch als "Apps auf Rezept" - bezeichneten Anwendungen handelt es sich um zertifizierte Medizinprodukte niedriger Risikoklasse (Risikoklassen I und IIa gemäß europäischer Medizinprodukterichtlinie), die im Wesentlichen auf digitalen Technologien, den Smartphone-Apps oder Browseranwendungen beruhen.