Für die Umlagebeiträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung ziehen Sie nur die Beiträge aus dem Ist-Entgelt heran. Das fiktive Entgelt lassen Sie unberücksichtigt.
Für die Umlagebeiträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung ziehen Sie nur die Beiträge aus dem Ist-Entgelt heran. Das fiktive Entgelt lassen Sie unberücksichtigt.