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In die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, für das Sie tatsächlich Beiträge entrichtet haben - also das Ist- und das fiktive Entgelt.

Weitere Details

Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld (PDF, 197 kB) .

Kurzarbeit-Abgaben-Rechner

Mit diesem Berechnungsprogramm zur Kurzarbeit können Sie als Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit ermitteln.

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