In die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, für das Sie tatsächlich Beiträge entrichtet haben - also das Ist- und das fiktive Entgelt.
Weitere Details
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld (PDF, 197 kB) .
Kurzarbeit-Abgaben-Rechner
Mit diesem Berechnungsprogramm zur Kurzarbeit können Sie als Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit ermitteln.