Zahlen Sie einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, bleibt er beitragsfrei, wenn er zusammen mit dem Ist-Entgelt nicht höher ist als 80 Prozent des fiktiven Entgelts.
Zahlen Sie einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, bleibt er beitragsfrei, wenn er zusammen mit dem Ist-Entgelt nicht höher ist als 80 Prozent des fiktiven Entgelts.