Erstattungen von Entgeltersatzleistungen: die DSGVO im AAG-Verfahren
Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihr Ziel ist die einheitliche europäische Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten - sei es durch private Unternehmen oder durch öffentliche Stellen.
Das Regelwerk entspricht im Wesentlichen dem bisher geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); hinzu kommen umfangreiche Rechenschaftspflichten und besondere zusätzliche Informationspflichten.
Als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher trifft Sie am härtesten die verschärfte Rechenschaftspflicht: Denn die führt dazu, dass sich die Beweislast im Falle eines Verfahrens oder gegenüber der Aufsichtsbehörde umkehrt. Ignorieren sollte man die neuen Datenschutzvorgaben auch nicht, denn bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
DSGVO im DEÜV-Meldeverfahren
Im DEÜV-Meldeverfahren sind personenbezogene Daten datenschutzrechtlich gesichert: Denn die Kommunikation zwischen den Arbeitgebern und den Sozialversicherungsträgern ist entsprechend anonymisiert.
Vorsicht beim Antrag auf Erstattung von Entgeltersatzleistungen
Eine Unsicherheit besteht allerdings noch im "Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)", also beim Antrag auf die Erstattung von Entgeltersatzleistungen: Dort füllen Arbeitgeber im Datenbaustein Bankverbindung (DBBV) das Feld "Verwendungszweck" häufig mit personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum oder Rentenversicherungsnummer, Personalnummer der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus.
Um eine schnelle und möglichst automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen, sind die Krankenkassen an dieser Stelle auf die Unterstützung durch die Arbeitgeber angewiesen.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Sie in dem maschinell übermittelten Antrag einen Verwendungszweck angeben, der laut der DSGVO keine Rückschlüsse auf die Person zulässt. Dazu gehört auch die Personalnummer. Nur dann ist es möglich, dass die Krankenkassen die übermittelten Angaben datenschutzkonform in die Überweisung übernehmen können.
Weitere Informationen haben wir im Beratungsblatt Entgeltfortzahlungsversicherung (PDF, 214 kB) für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen zur EU-DSGVO
Umfassende Informationen zur DGSVO finden Sie zum Beispiel beim Digitalverband Bitkom e.V. in der Sammlung "Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EU-Datenschutzgrundverordnung".