Die Beiträge für Ist-Entgelt und fiktives Entgelt sind durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Für alles oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze brauchen weder Sie noch Ihr Arbeitnehmer Beiträge zu zahlen.
Weitere Details
Übersteigen die beitragspflichtigen Einnahmen - also das Ist-Entgelt zusammen mit dem fiktiven Entgelt - die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze (BBG), berechnen Sie die Beiträge zunächst vom tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt.
Das fiktive Entgelt ziehen Sie nur insoweit für die Beitragsberechnung heran, als die BBG noch nicht durch den Kurzlohn ausgeschöpft ist.
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele können Sie im Beratungsblatt Kurzarbeitergeld (PDF, 197 kB) nachlesen.