Als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld. Diese Förderungen der Bundesagentur für Arbeit sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit nicht beitragspflichtig.
Weitere Details
Weitere Informationen zu den Förderungen und zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld (PDF, 197 kB) sowie unter dem Stichwort " Winterbauförderung " in TK-Lex.