Ja: Beschäftigte, die wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze generell krankenversicherungsfrei sind, können durch ein geringeres Gehalt in der Freistellungsphase versicherungspflichtig werden. Diese Mitarbeitenden können sich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht davon befreien lassen.