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Rentenbezieher können auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze während einer Beschäftigung Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Dafür ist eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich.

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Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Altersvollrente

Wer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat, kann zu seiner Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Auf den Hinzuverdienst entfallen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Wer jedoch seine Rente erhöhen möchte, kann weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dafür müssen die beschäftigten Rentner ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, dass sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten.

Das Formular für bei Ihnen beschäftigte Altersrentner finden Sie hier:

Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit (PDF, 36 kB)

 

Durch die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge - eigene und die des Arbeitgebers - erhöht sich die Rente zum 1. Juli des darauffolgenden Jahres.

Die DRV informiert

Mehr Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Faltblatt "Flexibel in den Ruhestand".

Diese stellt auch einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner zur Verfügung.