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Während der Altersteilzeit arbeiten Mitarbeitende nur die Hälfte ihrer bisherigen Arbeitszeit. Das Entgelt wird während der gesamten Laufzeit entsprechend reduziert. Dazu erhalten sie einen Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber. 

Weitere Details

So kann es in der Praxis aussehen

Ein Mitarbeiter arbeitet nur noch die Hälfte seiner bisherigen Arbeitszeit. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die erste Hälfte der Altersteilzeit arbeitet er in Vollzeit weiter, bekommt aber nur noch das halbe Gehalt. In der zweiten Hälfte ist er freigestellt und bekommt das reduzierte Gehalt weiter.
  • Oder er arbeitet über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit täglich nur noch die Hälfte der Zeit. Dafür erhält er während der gesamten Laufzeit - auch während einer eventuellen Freistellungsphase - die Hälfte seines eigentlichen Gehalts. 

Darüber hinaus zahlt ihm der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent sowie zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung.

Detaillierte Informationen über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten finden Sie hier: