Mit Beschäftigten über 55 Jahren kann der Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren. Die Altersteilzeit läuft grundsätzlich über drei Jahre. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die Laufzeit aber auf bis zu sechs Jahre verlängern.
Weitere Details
Genauere Informationen über die Organisation und den Ablauf einer Altersteilzeit finden Sie hier:
- Kompakte Information zum Download: Beratungsblatt Altersteilzeit (PDF, 228 kB)
- Infos zu Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht: Altersteilzeit bei TK-Lex