Kontakt

Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeber Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge ausfüllen und abgeben. Und natürlich auch die Rückmeldungen der Krankenkassen erhalten. Das Angebot funktioniert als Ausfüllhilfe und ersetzt kein Lohnabrechnungsprogramm, weil es keine Berechnungen durchführt.

Die vorherige Anwendung sv.net wurde noch Ende 2023 von ca. 550.000 Arbeitgebern verwendet. Am 4. Oktober 2023 startete dann das SV-Meldeportal und löste die Anwendung sv.net ab. Bis Ende 2023 liefen beide Anwendungen parallel. Ab 2. Januar 2024 konnte sv.net nur noch eingeschränkt genutzt werden. Ende Juni 2024 wurde die alte Anwendung dann endgültig abgeschaltet. Seitdem steht Arbeitgebern ausschließlich das SV-Meldeportal zur Verfügung.

Das SV-Meldeportal bietet diese Funktionen

Online-Datenspeicher  

Der Online-Datenspeicher ist vor allem für kleine Unternehmen gedacht: Mit ihm können sie alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen, einschließlich der Entgeltdaten, zentral und sicher speichern. Die gespeicherten Daten können auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden.  

Benutzer registrieren 

Im SV-Meldeportal sind die Registrierung und der Login für Arbeitgeber und Selbstständige nur mit einem ELSTER-Organisationszertifikat möglich. 

Wie Sie sich registrieren können, finden Sie ausführlich erklärt in unserem Artikel

Design und Benutzeroberfläche  

Die Benutzeroberfläche des SV-Meldeportals ist barrierefrei und für die Mehrsprachigkeit vorbereitet. Man kann das Portal sowohl am stationären PC als auch mobil über Tablet oder Smartphone benutzen - das Design passt sich dann automatisch an (responsive Design).  

Registrierung, Kosten & Co.: Alles Wichtige zum SV-Meldeportal 

In unseren FAQ aktualisieren wir regelmäßig alle Infos zum SV-Meldeportal. Hier erfahren Sie, wie Sie sich registrieren können, was das SV-Meldeportal kostet und welche Varianten Sie wählen können.

Wie stelle ich A1-Anträge im SV-Meldeportal?

Über das SV-Meldeportal können Sie verschiedene A1-Anträge stellen. Welche das sind und was dabei noch wichtig ist, haben wir in 6 Schritten für Sie zusammengefasst. 

Kann ich das SV-Meldeportal auch ohne ELSTER-Organisationszertifikat nutzen?

Sind Sie selbstständig oder möchten das SV-Meldeportal nur für den Antrag und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen? Oder ist Ihr Firmensitz im Ausland? Dann brauchen Sie kein ELSTER-Organisationszertifikat, um sich beim SV-Meldeportal anzumelden. Seit Januar 2024 können Sie sich über das BundID-Konto beim SV-Meldeportal anmelden. Wie das geht, erklärt die ITSG im Video Registrierung mit der BundID .

Was ist das BundID-Konto?

Das BundID-Konto ist ein zentrales Konto für Privatpersonen, damit diese sich für alle ihre Online-Anträge identifizieren können. Wer sich ein solches Konto einrichten möchte, kann dies über einen Benutzernamen mit Passwort, einen Online-Ausweis, ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine europäische ID tun.

Weitere Infos zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten Bundesinnenministeriums.