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Grundsätzlich sind die Meldungen mit der nächsten Gehaltsabrechnung abzugeben. Die einzelnen Meldetatbestände und Meldefristen haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.

Weitere Details

Meldefristen
MeldetatbeständeMeldefristen

Beginn einer versicherungspflichtigen

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

Ende einer versicherungspflichtigen

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit

innerhalb von sechs Wochen nach Ende der

  • Beschäftigung
  • Berufsausbildung
  • Altersteilzeit
Geringfügige Beschäftigunginnerhalb von sechs Wochen nach Beginn und Ende der Beschäftigung
Sofortmeldung für das Bau-, Beherbergungs-, Gaststätten-, Personenbeförderungs-, Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe sowie im Messebauam Tag der Beschäftigungsaufnahme
Unterbrechung einer Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat (Unterbrechungsmeldung)innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach der Unterbrechung
Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgeltsechs Wochen nach der Auszahlung
Sondermeldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendeten Wertguthaben (Störfall)mit der nächsten Gehaltsabrechnung
Jahresmeldungbis 15. Februar des Folgejahres
GKV-Monatsmeldungnach Anforderung der Einzugsstelle mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Anforderung

Sonstige Meldung, zum Beispiel Änderungsmeldungen:

  • Personengruppenschlüssel
  • Beitragsgruppenschlüssel
  • Krankenkasse
  • Betriebsstätte 
  • Rechtskreiswechsel West/Ost - entfällt für Meldezeiträume ab 01.01.2025
innerhalb von sechs Wochen
Stornierung bereits abgemeldeter Meldungenunverzüglich

Änderung

  • des Namens
  • der Anschrift
Meldung seit 2009 nicht mehr erforderlich

Wichtig!

Fällt das Ende der Meldefrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag. Mit unserem  Rechner können Sie schnell und einfach die Fristen berechnen.

Weitere Informationen zum Meldeverfahren finden Sie auch im Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände.