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Jeder Bundesbürger erhält spätestens bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung - seit 2005 bereits ab Geburt - eine zwölfstellige Sozialversicherungsnummer, die auch Rentenversicherungsnummer genannt wird. Die Nummer bleibt das ganze Leben gleich und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung.

Weitere Details

Mehr zum diesem Thema finden Sie im Artikel  Sozialversicherungsnummer und -ausweis .