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Die Expertensprechstunde ist eine Webinar-Reihe, die Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, ihre Fragen direkt bei unseren Fachexpertinnen und -experten zu platzieren. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Fragen live oder per Chat stellen. Wir antworten entweder direkt oder im Nachgang per FAQ-Katalog.

Jede Sprechstunde behandelt ein bestimmtes Thema, das für Arbeitgeber besonders wichtig ist und oft Fragen aufwirft. Am 9. August 2024 ging es um das Thema eAU und Datenaustausch.

Uns haben zahlreiche Fragen erreicht. Das vollständige Dokument mit den beantworteten Teilnehmerfragen können Sie TK-Expertensprechstunde eAU: Ihre Fragen und unsere Antworten (09.08.2024) (PDF, 256 kB) .

Hier finden Sie eine Auswahl zu verschiedenen AU-Konstellationen

Wie lange schickt die Krankenkasse aktiv Rückmeldungen, wenn zunächst keine AU-Daten vorliegen?

Liegen uns zunächst keine AU-Daten vor, prüfen wir, ob innerhalb von 14 Tagen AU-Daten eingehen und schicken Ihnen diese aktiv zu.  

Wie werden die Tage ohne AU-Bescheinigung zu Beginn einer Krankheit bei der Berechnung der Entgeltfortzahlungsdauer berücksichtigt? Zählen diese Tage mit, auch wenn für sie keine AU vorliegt?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert ist. Grundsätzlich besteht dieser Anspruch auch dann, wenn für die ersten drei Tage kein Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Im Einzelfall sollten Sie sich mit der Krankenkasse abstimmen, da es unterschiedliche Daten für die Entgeltfortzahlung zwischen Ihnen und der Krankenkasse geben kann.

Mit welchem AU-Beginn-Datum frage ich eine Folgebescheinigung ab?

Für die Abfrage einer Folgebescheinigung verwenden Sie als AU-Beginn-Datum den Tag nach dem Ende der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.

Beispiel:

  • Aktuelle AU endet am Freitag
  • Folgebescheinigung wird am Montag ausgestellt

Lösung: 

  • Abfrage der Folgebescheinigung mit AU-Beginn am Samstag.

Wie kann ich bei abweichendem Beginn-Datum der AU die "redundante Endlos-Schleife" mit den Krankenkassen vermeiden? Beispiel: Mitarbeiter arbeitet einen halben Tag und geht am nächsten Tag zum Arzt. Dort bekommt er eine AU ab dem Vortag. Dieser Tag gilt aber nicht als krank, sondern als Arbeitstag. In der eAU-Abfrage führt dies aber zu wiederholten Fehlern.

Wir übermitteln Ihnen die eAU-Daten unverändert vom Arzt. Bitte erfassen Sie in Ihrem System, wenn am ersten AU-Tag noch gearbeitet wurde. Die Arbeitsunfähigkeit gilt dann ab dem ersten vollen Fehltag. Falls Ihre Abrechnungssoftware diese Situation nicht korrekt abbilden kann, melden Sie dies bitte direkt dem Softwarehersteller.

Ist bei Vorliegen einer Papier-AU keine elektronische Abfrage der Arbeitsunfähigkeitsdaten möglich?

Wenn ein Vertragsarzt wegen technischer Probleme bei der elektronischen Übermittlung eine AU-Bescheinigung in Papierform ausstellt und wir diese Bescheinigung erhalten, können die AU-Daten trotzdem elektronisch abgerufen werden. 

Wenn ich über den Datenaustausch eAU AU-Zeiten gemeldet bekomme, wie kann es sein, dass genau dieser AU-Zeitraum bei Abfrage der Vorerkrankungszeiten als "Liegt nicht vor" gekennzeichnet wird?

Die scheinbare Verwirrung löst sich durch den Blick auf den Beginn der AU beim SV-Träger-Datum. Dieses zeigt den tatsächlichen AU-Beginn laut Krankenkasse.

Ist dieses Datum früher als der angefragte AU-Beginn, handelt es sich um eine durchgehende AU, nicht um eine Vorerkrankung.

Beispiel:

  • Beginn der AU beim Arbeitgeber: 14.09.
  • Vermeintliche "Vorerkrankung": 11.-13.09.
  • Beginn der AU beim SV-Träger: 11.09.

Fazit: 

  • Durchgehende AU seit 11.09., keine separate Vorerkrankung.

Wie funktioniert die Abfrage (bzw. die Rückmeldung der Krankenkasse), wenn die Entgeltfortzahlung nach 42 Tagen endet? Wie muss ich diese Abfrage vornehmen?

Eine Abfrage der AU-Daten nach Ende der Entgeltfortzahlung ist grundsätzlich möglich, jedoch für das eAU-Verfahren zwischen der Krankenkasse und dem Arbeitgeber nicht vorgesehen.

Zielführender ist in diesem Fall eine Abfrage des EEL-Endes mit Abgabegrund 42 über den Datenaustausch EEL.

Sollte dennoch eine Abfrage über das eAU-Verfahren erfolgen, werden wir diese aber auch beantworten.

Wie sind die AU-Zeiten zu behandeln, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland erkrankt und dort eine AU-Bescheinigung bekommt?

AU-Bescheinigungen aus dem Ausland erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitnehmer. Wir dürfen Ihnen keine AU-Zeiten übermitteln, wenn die AU-Bescheinigung im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung oder im Ausland ausgestellt wurde.

Wenn uns AU-Bescheinigungen für Ärzte aus dem Ausland vorliegen, haben wir eine Möglichkeit Vorerkrankungen anzufragen?
Für Arbeitsunfähigkeitszeiten, die im Ausland attestiert wurden, kann wie gewohnt eine Vorerkrankungsanfrage gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitnehmer uns die AU-Bescheinigung eingereicht hat.

Werden AU-Bescheinigungen von Online-Ärzten wie au-schein.de von der Krankenkasse aussortiert?

AU-Bescheinigungen, die über die Online-Plattform au-schein.de und somit privatärztlich ausgestellt werden, werden nicht zum Abruf im eAU-Arbeitgeberverfahren bereitgestellt. AU-Bescheinigungen, die hingegen gemäß den AU-Richtlinien per Videosprechstunde von einem Vertragsarzt ausgestellt werden, werden im eAU-Arbeitgeberverfahren zur Verfügung gestellt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich allgemeine Fragen zum eAU-Datenaustausch habe?

Viele Antworten auf allgemeine Fragen finden Sie in unserer Übersicht .

Außerdem bieten wir regelmäßig Webinare zu verschiedenen sozialversicherungsrechtlichen Themen an.