Ukraine: Neuregelungen für Registrierung von Niederlassungen
Am 3. September 2024 treten in der Ukraine Änderungen im Registrierungsverfahren für Niederlassungen von ausländischen Unternehmen in Kraft. Was ändert sich? Und welche Vorteile bringt das mit sich?
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine entwickelt sich trotz des Krieges dynamisch:
Laut Bundesregierung sind 2.000 deutsche Unternehmen in der Ukraine vertreten.
Die deutschen Einfuhren aus der Ukraine sind 2023 zwar im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozent gefallen, die Ausfuhren stiegen aber laut dem Deutschen Statistikamt Destatis zeitgleich um ca. 45 Prozent.
Das Gesamtvolumen des Handelsaustausches zwischen beiden Ländern erreichte demnach nahezu 10 Milliarden EUR.
Das ändert sich ab September 2024
Das Gesetz 3257-IX tritt am 3. September 2024 in Kraft und bringt folgende Änderungen für ausländische Unternehmen in der Ukraine:
- Das Registrierungsverfahren erfolgt in der Ukraine über das staatliche Handelsregister anstatt über das Ministerium für Finanzen.
- Die Dauer des Registrierungsverfahrens verkürzt sich von bisher 20 auf 5 Werktage.
- Unterabteilungen müssen Infos für das staatliche Register vorlegen. Dazu zählen Eigentümerstruktur und wirtschaftliche Eigentümer der ausländischen Mutterkonzerne. Damit sind diese Infos wie in Deutschland öffentlich zugänglich.
Vorteile für deutsche Unternehmen: Zeitersparnis und Transparenz
Yevgeniya Rozhyna, Rechtsexpertin bei GTAI, fasst die Vorteile kurz zusammen:
"Durch die neuen Regelungen profitieren Unternehmen von beschleunigten Prozessen, transparenteren Geschäften und reduzierter Korruption. Das Gesetz gilt nicht nur für neue Registrierungen, sondern auch für bereits bestehende Niederlassungen."
Mit den Änderungen berücksichtigt die Ukraine auch die Anforderungen der EU-Richtlinie 2017/1132, die sich auf das Gesellschaftsrecht bezieht. Das Land kommt so dem EU-Beitritt einen Schritt näher.
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