Mindestlohn, Minijobs und Midijobs: Was gilt 2025 für ausländische Arbeitskräfte?
Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn erneut angehoben. Das hat auch Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und den Übergangsbereich (Midijobs).
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,82 EUR pro Stunde (12,41 EUR im Jahr 2024). Diese Untergrenze gilt auch für Arbeitskräfte aus dem Ausland, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz, solange sie in Deutschland arbeiten.
Lesen Sie dazu auch unseren Artikel:
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass auch die Arbeitsverträge ausländischer Beschäftigter den neuen Mindestlohn berücksichtigen. Sollte das vereinbarte Gehalt geringer sein, müssen Sie die Gehälter entsprechend anpassen. Wenn Sie als Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen, droht Ihnen neben einem Bußgeld (bis zu 500.000 EUR) auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Neue Verdienstgrenzen für Minijobs und Übergangsbereich
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2025 bei 556 EUR pro Monat (538 EUR im Jahr 2024).
Für den Übergangsbereich (Midijobs) liegt die untere Grenze im Jahr 2025 bei 556,01 EUR und die obere Grenze bei 2.000 EUR (538,01 EUR bis 2.000 EUR im Jahr 2024).
Was ist, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, ist der Job nicht mehr geringfügig entlohnt und damit sozialversicherungspflichtig.
Sie als Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen bei Behörden und Sozialversicherungsträgern (nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung ( DEÜV )) vornehmen.
Monatliche Arbeitszeit und Minijob
Mit Anhebung des Mindestlohns erhöht sich auch die maximale monatliche Arbeitszeit: Von 43,35 Stunden im Jahr 2024 steigt sie auf 43,37 Stunden im Jahr 2025.
So wird die maximale monatliche Arbeitszeit berechnet: 556 EUR : 12,82 EUR = 43,37 Stunden
Frankreich: höherer Mindestlohn seit November 2024
Gut zu wissen: Frankreich hat bereits zum 1. November 2024 seinen Mindestlohn erhöht: Die untere Verdienstgrenze beträgt dort 11,88 EUR brutto pro Stunde.
Zugrunde gelegt ist eine 35-Stunden-Woche. Damit beträgt der neue monatliche Mindestlohn in Frankreich 1.801,80 EUR.
Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Ihre Entsendeten in Frankreich nicht weniger als den Mindestlohn verdienen.
Mindestlohnrechner & Co.
- Bei TK-Lex finden Sie praktische Rechner: den Minijobrechner und den Midijobrechner .
- Mehr zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijobs) finden Sie in unseren FAQ .
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet Arbeitgebern verschiedene Arbeitshilfen wie einen Mindestlohnrechner und Hinweise zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobs.
- Weitere SV-Infos zum Thema haben wir im Artikel " Sozialversicherung: Was gilt für Minijobber:innen aus dem Ausland? " zusammengefasst.