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Bei einer vorzeitig abgebrochenen Entsendung müssen Sie den Sozialversicherungsträger informieren, der die Entsendung bestätigt hat. 

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Mehr Infos

Ausführliche Infos zum Sozialversicherungsrecht bei Entsendungen finden Sie in unserem Beratungsblatt (auf Deutsch/Englisch).

Wichtig: Auch wenn eine Entsendung länger als 2 Monate unterbrochen wird, müssen Sie den Sozialversicherungsträger informieren. Denn: Für diesen Zeitraum besteht nach deutschem Recht eine Sozialversicherungspflicht.