TK-Fax-Service für kurzfristige A1-Entsendungen
In dringenden Fällen können Arbeitgeber den A1-Antrag zur Entsendung von Beschäftigten an die TK faxen. Den TK-Fax-Service können Arbeitgeber bei A1-Anträgen für diese beiden Personengruppen nutzen: Drittstaatsangehörige und Arbeitnehmer, die in einen Abkommensstaat entsandt werden.
Für folgende Personengruppen stellen Sie den A1-Antrag auf Entsendung nicht elektronisch, sondern per Post:
- Drittstaatsangehörige
- Arbeitnehmer, die in Abkommensstaaten (außerhalb der EU) entsandt werden
TK-Fax-Service für eilige Entsendungen der bestimmten Personengruppen
Bei eiligen Anträgen für die beiden oben genannten Personengruppen können Arbeitgeber unseren Fax-Service unter 040 - 460 66 10 29 nutzen.
Wo finden Sie den A1-Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige?
Die Fragebögen und Formulare erhalten Sie auf der Webseite der DVKA des GKV-Spitzenverbands oder bei uns .
Für wen muss die A1-Bescheinigung elektronisch beantragt werden?
Unter die elektronische Übermittlungspflicht fallen A1-Anträge für:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Personen, die Beamten gleichgestellt oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
- Selbstständige
- Seeleute