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Ursprünglich war das europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem für das Jahr 2021 vorgesehen. Sein Start verzögerte sich bereits mehrmals. Losgehen soll es laut der Europäischen Kommission für Inneres, Migration und Innere Sicherheit jetzt im Jahr 2024

Was bringt ETIAS?

Das Ziel der elektronischen Reisegenehmigung ist es, die europäischen Grenzkontrollen moderner zu gestalten und die Sicherheit im Schengenraum zu verbessern. Konkret bedeutet das: ETIAS soll die illegale Einwanderung verhindern und die EU besser vor Terrorismus schützen.   
 
Personen, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen, sollen zukünftig schneller identifiziert und ihre Einreise in den Schengenraum verhindert werden. Das waren die wichtigsten Intentionen des Europäischen Parlaments, als es 2018 die elektronische Reisegenehmigung auf den Weg brachte.

Wer muss ETIAS zukünftig beantragen?

Alle Staatsangehörigen von Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören und die aktuell von einem Visum für den Besuch im Schengenraum befreit sind, brauchen ab 2024 die digitale EU-Reisegenehmigung ETIAS. Das sind zum Beispiel Geschäftsreisende oder Touristen aus den USA, Japan oder Kanada, die für einen Kurzaufenthalt unter 90 Tagen einreisen. 

Wichtig: ETIAS ersetzt kein Visum

ETIAS ist eine Reisegenehmigung, die die Visumfreiheit bestätigt, und ersetzt nicht das Visum für den Schengenraum. Wer als Nicht-EU-Bürger in Europa arbeiten will, braucht daher auch weiterhin ein entsprechendes Visum und einen Arbeitsmarktzugang wie zum Beispiel die Blaue Karte EU. Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Wer nutzt ETIAS?

Zukünftig wird ETIAS nicht automatisch für alle europäischen Länder gelten. Die elektronische Reisegenehmigung berechtigt zur Einreise in alle Länder, die dem Schengener Abkommen angehören. Das sind aktuell über 30 Länder innerhalb Europas. Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf der EU-Seite Travel Europe

Eine Aufstellung der Länder, für die ETIAS uneingeschränkt gilt und für die Sonderregelungen getroffen werden, finden Sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamts (BVA).

Wie funktioniert das System? Und wie sieht es in der Praxis an der Grenze aus?

An der Grenze scannen die Grenzbeamten die hinterlegten Daten des digitalen Reisedokuments und senden eine direkte Abfrage an ETIAS. Das europäische System wiederum ist mit anderen großen Sicherheitsdatenbanken wie Europol oder Interpol vernetzt. So werden Reisende vorab einmal "durchleuchtet". Ein Vorteil: Damit sollen lange Warteschlangen an den Grenzkontrollen wegfallen.  
 
ETIAS wird vor der Abreise in die EU online ausgefüllt und kann per Mail oder auf der offiziellen Website der ETIAS beantragt werden. Kostenlos soll das Ganze jedoch nicht sein. Eine Gebühr von etwa sieben Euro wird beim Ausfüllen fällig, die per Kreditkarte abgebucht werden soll. 

Was für Fragen werden gestellt? Was muss der Nicht-EU-Bürger ab 2024 alles beantworten? 

Es werden nicht nur Daten zur Person (Name, Geburtsdatum, Adresse) hinterlegt, sondern es müssen auch einige Sicherheitsabfragen beantwortet werden. Zum Beispiel werden Fragen über Vorstrafen, vorherige Einreise-Ablehnungen oder frühere Europa-Reisen gestellt. 

Dabei sollen die Antragstellenden in der Regel schon innerhalb weniger Minuten eine Rückmeldung bekommen. 

Wie lange ist ETIAS gültig?

ETIAS funktioniert als europäische Variante ähnlich wie die US-Amerikanische ESTA-Genehmigung: 
Ist die Reisegenehmigung erst erstellt, soll sie bis zu drei Jahre lang gültig sein. Wer eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung besitzt, kann für kurze Aufenthalte einreisen - normalerweise für bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. 

Weitere Infos zu ETIAS finden Sie auf der Website der Bundespolizei.

Wichtige Tipps

Wichtig, um Schwierigkeiten an der Grenzkontrolle zu verhindern: Alle Angaben im Reisepass und im ETIAS-Onlineformular müssen übereinstimmen. Außerdem muss der Reisepass noch drei Monate nach der geplanten Abreise aus den europäischen Ländern gültig sein. Das verlangen alle europäischen Länder, die ETIAS zukünftig nutzen werden.  

Die Aufenthaltsdauer und die Gültigkeit der ETIAS-Reisegenehmigung sollten daher vorab unbedingt überprüft werden.