Kontakt

Laut Statistischem Bundesamt belegte Tschechien in den ersten 5 Monaten 2024 den 10. Platz der weltweit wichtigsten Handelspartner Deutschlands. Waren im Wert von 48,7 Milliarden EUR hat Deutschland ins Nachbarland exportiert. Entsendungen zwischen beiden Ländern gehören da zur Tagesordnung. 

Sozialversicherung

Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.

Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.

Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung  für Sie zusammengestellt.

A1-Bescheinigung für Grenzgänger

Bisher war für das A1-Verfahren ein Antrag in Papierform oder als PDF notwendig. Inzwischen erfolgt das Verfahren für Grenzgänger:innen jedoch nur noch elektronisch.

Seit Januar 2025 gibt es hierzu ergänzende Regelungen. Mehr dazu finden Sie in unserer FAQ Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?

Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office

Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:

Meldepflichten

Spätestens an dem Tag, an dem eine Entsendung in die Tschechische Republik beginnt, müssen Arbeitgeber Ihre Entsendeten über das Registrierungsportal der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde anmelden. 

Mehr Infos zum tschechischen Regierungsportal finden Sie in unserem Artikel " Tschechien: neues Portal für Entsendemeldungen ".

Infos zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Arbeitsschutz sowie für Dienstleistungen finden sie auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsichtsbehörde

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.