Dienstreisen 2024: gute Geschäfte - mit Klimaschutz
Für einen Tag zum Meeting nach Paris? Das wird in Zukunft zur Seltenheit. Weshalb Reisen effizienter, nachhaltiger und persönlicher werden sollen - und warum das für einige Unternehmen bereits jetzt Pflichtprogramm ist? Wir fassen es für Sie zusammen.
Laut einer Studie von Amadeus und den Trend-Report-Spezialisten Globetrender wird es für Arbeitgeber nicht nur immer wichtiger, den ökologischen Fußabdruck zu berücksichtigen und die CO2-Reduktionsziele für 2050 im Blick zu haben.
Es ist seit 2024 für einige Unternehmen sogar Pflichtprogramm.
Jede Geschäftsreise soll möglichst viele unternehmerische Zwecke und Umweltschutzbedingungen erfüllen - und somit nachhaltiger werden. Und das müssen sie auch, um eine neue EU-Richtlinie umzusetzen.
EU-Richtlinie: Das steckt dahinter
Laut EU-Recht müssen deutsche Unternehmen seit 1. Januar 2024 zusammen mit ihrem Jahresabschluss detailliert über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. So gibt es die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor.
Sie sind also verpflichtet, über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf die Menschen und die Umwelt zu berichten - aber auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen. Welche das im Detail sein werden, prüft aktuell eine EU-Kommission.
Für wen gilt das?
- Laut Bundesministerium der Justiz werden 2024 rund 13.000 deutsche Unternehmen von dieser Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein (insbesondere Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften).
- Für das erste Geschäftsjahr gilt seit 1. Januar 2024 die Nachhaltigkeitsberichterstattung nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
- In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden bis 2028 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen einbezogen. Der größte Zuwachs ist ab 1. Januar 2025 zu erwarten, wenn erstmals auch nicht-kapitalmarktorientierte aber bilanzrechtlich große Unternehmen einbezogen werden.
Was das genau für Sie bedeutet - und weitere Details über die CSRD-Richtlinie - finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Jetzt wird es praktisch: Was können Sie konkret tun?
So fördern Sie nachhaltige Geschäftsreisen:
- Bündeln Sie mehrere Termine zu einem einzigen Trip.
- Digitalisieren Sie Ihre Reiseabrechnung.
- Nutzen Sie Züge, E-Autos oder öffentliche Verkehrsmittel und buchen Sie Unterkünfte mit Nachhaltigkeitskonzept.
- Bieten Sie hybride Veranstaltungen an. Die Kombination aus persönlichen und virtuellen Elementen verringert die Notwendigkeit einer physischen Reise.
- Erstellen Sie eine "grüne Reiserichtlinie" für Ihr Unternehmen.
- Belohnen Sie Ihre Mitarbeitenden, wenn diese ein bestimmtes Kontingent an CO2-Emissionen nicht überschreiten.
- Bieten Sie an, eine Dienstreise durch ein Wochenende zu verlängern.
Persönlich muss es bleiben
Nicht alle Branchen haben eine Wahl, weil in ihren Berufszweigen Präsenz gefordert ist. Das Baugewerbe und die verarbeitende Industrie hängen beispielsweise von Meetings, Besuchen und Inspektionen vor Ort ab.
Sich von Angesicht zu Angesicht zu treffen, bleibt aber auch für andere Unternehmen wichtig.
In einer aktuellen Umfrage der Global Business Travel Association (GBTA) gaben 82 Prozent der Arbeitgeber an, dass ihnen vor allem Geschäftsreisen dabei helfen, ihre Geschäftsziele zu erreichen. Denn: Sie bilden die Grundlage für den Aufbau und die Pflege von Geschäftsbeziehungen, die Expansion in neue Märkte und die Teilnahme an wichtigen Veranstaltungen.
Dennoch sollte bei jeder Geschäftsreise geprüft werden, wie sie am nachhaltigsten gestaltet werden kann.