Sozialversicherung im Ausland - wofür werden portable Dokumente gebaucht?
Schicken Sie Ihre Beschäftigten beruflich ins Ausland? Dann können sogenannte "portable Dokumente" wichtig werden. Wir haben einen Überblick für Sie zusammengestellt: Welches Dokument gilt wofür und wann wird es gebraucht?
Um Reisen und Auslandsaufenthalte innerhalb der EU zu erleichtern, koordinieren die EU-Mitgliedsstaaten ihre Systeme der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Seit 2010 gibt es dafür die portablen Dokumente (portable documents), die E-Formulare ersetzen. Mit den portable documents weisen Versicherte nach, dass sie z. B. ihre Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland zahlen oder dass sie im Ausland medizinisch behandelt werden können.
Dokument | Wofür ist es gedacht? |
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Dokument A1 - Sozialversicherungsbeiträge | Mit der A1-Bescheinigung (früher: E101, E103) weisen Ihre Beschäftigten nach, dass sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen Land zahlen. Sie sind also z. B. nicht im Entsendeland, sondern im Heimatland sozialversichert. Die A1-Bescheinigung gilt nur für Entsendungen innerhalb Europas und wird durch den Arbeitgeber elektronisch beantragt. |
Dokument S1 - Arztbesuch im Wohnland | Mit dem Dokument S1 (früher: E106, E109, E121) können gesetzlich Versicherte, die in einem EU-Staat leben, aber eigentlich in einem anderen EU-Land sozialversichert sind, trotzdem in ihrem Wohnland zu einer Arztpraxis gehen. Sie haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie andere Versicherte im Wohnland auch - so als wären sie im Wohnland versichert. Das betrifft auch Routine-Untersuchungen und geplante Behandlungen. Vom Dokument S1 profitieren daher auch entsandte Personen oder Grenzgänger:innen. |
Dokument S2 - geplante medizinische Behandlungen im Ausland | Mit dem Dokument S2 (früher: E112) können Versicherte geplante medizinische Behandlungen im europäischen Ausland wahrnehmen. Mit diesem Dokument bestätigt die Krankenkasse, dass die Kosten für die medizinische Behandlung im Ausland übernommen werden. Die versicherte Person wohnt jedoch nicht im Ausland, sondern begibt sich für die Behandlung dort hin. Das Dokument muss vor der Abreise vorliegen und wird bei der Krankenkasse im Behandlungsstaat eingereicht. Welche das ist, erfahren die Versicherten meist bei der Antragsstellung. |
Dokument S3 - begonnene Behandlungen für ehemalige Grenzgänger | Mit dem Dokument S3 können sich Grenzgänger:innen dort medizinisch behandeln lassen, wo sie vorher gearbeitet haben. Das gilt für Behandlungen, die sie noch während ihrer Beschäftigung dort begonnen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch neue Behandlungen beginnen. |
Dokument DA1 - Anerkannte Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten | Das Dokument DA1 (ehemals E123) berechtigt Beschäftigte dazu, sich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in einem anderen EU-Land, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder Großbritannien medizinisch behandeln zu lassen oder Sachleistungen zu beziehen. Es gilt allerdings nur für Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle, die bereits passiert sind und als solche bereits anerkannt wurden. Wer also z. B. an den Folgeschäden eines Berufsunfalls leidet und deswegen im Ausland medizinische Hilfe braucht, kann das Dokument DA1 vorlegen. |
Weitere portable Dokumente zu den Zweigen der Sozialversicherung
Dokument | Wofür ist es gedacht? |
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Dokument U1 - Versicherungszeiten Arbeitslosenversicherung | Das Dokument U1 (früher: E301) ist eine Aufstellung der Versicherungszeiten zur Berechnung der Arbeitslosenleistungen. Es wird durch das Arbeitsamt oder den Sozialversicherungsträger des Landes ausgestellt, in dem die versicherte Person zuletzt gearbeitet hat. Das können auch mehrere Länder sein. Vorgelegt wird es dort, wo die Arbeitslosenleistungen bezogen werden sollen. |
Dokument U2 - Arbeitslosenleistungen während der Arbeitssuche | Das Dokument U2 (früher: E303) bewilligt den weiteren Bezug von Arbeitslosenleistungen, während die versicherte Person in einem anderen Land Arbeit sucht. Es wird von dem Land ausgestellt, in dem die Person arbeitslos geworden ist. Und es wird dort eingereicht, wo die Person Arbeit sucht. |
Dokument U3 - Änderung der Situation während Arbeitslosenleistungen | Mit dem Dokument U3 teilt ein Arbeitsamt einem anderen mit, dass sich die Situation der versicherten Person geändert hat. Die Mitteilung wird vom Arbeitsamt des Landes ausgestellt, in dem die Person Arbeit sucht. Und sie erfolgt an das Arbeitsamt des Landes, das die Leistungen zahlt. Die Folge kann eine Überprüfung der Bezüge sein. |
Dokument P1 - Rentenversicherung | Das Dokument P1 fasst die Rentenbescheide der einzelnen Länder zusammen. Es wird von dem Rententräger ausgestellt, bei dem der Rentenantrag gestellt wurde. Mit dem Dokument P1 können Versicherte überprüfen, ob es Überschneidungen oder Lücken bei den Rentenversicherungszeiten gibt. |
Weitere Infos
- FAQ zu den portablen Dokumenten finden Sie auf der EU-Seite "Your Europe":
- Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) hat FAQ zu häufigen Konstellationen zusammengestellt, z. B. zu grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit oder Leistungsansprüchen im Ausland.