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Der EasyPASS ist kein Extradokument, wie der Namen vermuten lässt, sondern eine teilautomatisierte Grenzkontrolle. Alle EU-Bürger ab zwölf Jahren können die Stationen der EasyPASS mit einem gültigen elektronischen Reisepass zur Ein- und Ausreise an den großen Flughäfen nutzen. 

Dazu scannen Reisende den elektronischen Reisepass (ePass) am eGate des Flughafens ein und blicken für die biometrische Gesichtserkennung in die Kamera:  Sie nimmt das Gesicht der Person auf, berechnet seine charakteristischen Eigenschaften und identifiziert es. 

Die personen- und passbezogenen Daten werden für 48 Stunden gespeichert. Einzige Ausnahme: Bei einer polizeilichen Feststellung kann die Datenspeicherung bis maximal 30 Tage manuell verlängert werden.

Woran erkennt man einen elektronischen Reisepass oder Personalausweis? 

Ist der Reisepass mit einem kleinen Kreissymbol auf dem Ausweis versehen und wurde er nach dem 1. November 2005 ausgestellt, ist er in der Regel ein elektronischer Reisepass. 

Auch der elektronische Personalausweis, der am 1. November 2010 eingeführt wurde, besitzt ein kleines blau-grünes Kreissymbol auf der Rückseite - das heißt, auch er funktioniert an den teilautomatisierten Grenzstationen.

Welche Staatsangehörigen können den EasyPASS nutzen?

Bisher war die Nutzung der EasyPASS-Kontrolle nur für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz möglich, sofern sie mindestens 12 Jahre alt sind und einen gültigen Reisepass besitzen. 

Auch Besitzer eines Reisepasses der USA, der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Republik Korea und von Taiwan konnten EasyPASS schon vorher nutzen, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind und sich für das EasyPASS Registered Traveller Programme (EasyPASS-RTP) registriert haben.

Am 3. Juli 2023 wurde die EasyPASS-Nutzung ausgeweitet: Nun können auch Drittstaatsangehörige, also Nicht-EU-Bürger:innen, das teilautomatisierte Grenzkontrollsystem für ihre Ein- und Ausreise nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen deutschen Aufenthaltstitel besitzen, mindestens 12 Jahre alt und bei EasyPass-RTP registriert sind. 

Ein deutscher Aufenthaltstitel kann eine Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, (Mobile) ICT-Karte Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, Daueraufenthaltskarte oder ein Aufenthaltsdokument-GB sein.

Nur für die Ausreisekontrolle aus Deutschland können Personen EasyPASS nutzen, die Inhaber eines deutschen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind. 

Wo sind die EasyPass-Stationen zu finden?

Aktuell sind insgesamt 255 Kontrollspuren (eGates) an den großen Flughäfen in Deutschland im Einsatz: in Frankfurt am Main, München, Köln/Bonn, Düsseldorf, Berlin/Brandenburg, Stuttgart, Hannover und Hamburg. 

EasyPASS ist Teil der "Smart Borders"

Das "Smart-Borders-Programm" der EU will den Außengrenzschutz effektiver gestalten, modernisieren und digitalisieren. Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Bundespolizei.