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Als TK melden wir dem Finanzamt automatisch verschiedene Entgeltersatzleistungen, zum Beispiel das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld. Eine umfassende Auflistung sowie weitere Informationen rund um die Meldung von Entgeltersatzleistungen finden Sie im Artikel.

Weitere Details

Die folgenden Entgeltersatzleistungen melden wir für Sie ans Finanzamt:

  • Wahltarif-Krankengeld und Krankengeld der Sozialen Entschädigung
  • Verletztengeld auch bei Erkrankung eines Kindes
  • Krankengeld (auch Krankengeld der Sozialen Entschädigung) bei Erkrankung eines Kindes - auch aus Wahltarifen
  • Mutterschaftsgeld und den Zuschuss dazu
  • Übergangsgeld (die Meldung erfolgt durch den auszahlenden Träger)
  • Krankengeld bei Spende von Organen und Geweben

Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei. Sie werden jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, dem Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen in der Steuererklärung unterliegt ("Progressionsvorbehalt").

Wann erfolgt die Meldung der Entgeltersatzleistungen an das Finanzamt?

Wir übermitteln den Zeitraum und den Brutto-Betrag der Entgeltersatzleistung im Folgejahr bis spätestens 28. Februar elektronisch an das Finanzamt. Dazu sind wir verpflichtet. Anschließend teilen wir Ihnen schriftlich mit, um welche Daten es sich handelt.

Wichtig: Die bescheinigten Brutto-Beträge weichen von den tatsächlich ausgezahlten Beträgen ab. Das liegt daran, dass bei der Netto-Auszahlung Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bereits abgezogen wurden.

Was passiert mit Zahlungen über den Jahreswechsel?

Alle Zahlungen, die bis zum 10. Januar eines Jahres erfolgen, werden dem Vorjahr zugeordnet und bei der Meldung an das Finanzamt berücksichtigt. Das nennt sich "Zuflussprinzip" und ist gesetzlich geregelt.

Haben wir Ihnen zum Beispiel bis zum 10. Januar 2025 Entgeltersatzleistungen für das Jahr 2024 oder für frühere Jahre gezahlt, werden diese Zahlungen dem Jahr 2024 zugeordnet. Zahlungen nach dem 10. Januar berücksichtigt das Finanzamt dagegen für das laufende Jahr.

Wundern Sie sich daher nicht, wenn auf Ihrer Bescheinigung ein Zeitraum bis zum 31. Dezember fehlt. Die Zahlung bis zum Jahresende oder über den Jahreswechsel ist dann vermutlich erst nach dem 10. Januar erfolgt.

Angabe von Entgeltersatzleistungen in der Steuererklärung

Wenn Sie Entgeltersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld erhalten, müssen Sie die Brutto-Beträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Eine Bescheinigung über die gezahlten Leistungen brauchen Sie dem Finanzamt nicht vorzulegen.

Da sich die Formulare regelmäßig ändern, können wir Ihnen nicht die genaue Stelle in der Steuererklärung mitteilen, wo Sie die Geldleistungen eintragen müssen. Allerdings können Sie auf der Internetseite des Steuer-Verwaltungsprogramms Elster erfahren, wo genau Sie sie eintragen müssen. Geben Sie hierzu "Entgeltersatzleistungen" in die Suchfunktion des Elster-Programms ein.

Was passiert, wenn ich Entgeltersatzleistungen für frühere Jahre zurückzahlen muss?

Die bereits erfolgte Meldung an das Finanzamt bleibt für den vergangenen Zeitraum unverändert. Für das Jahr, in dem Sie die Rückzahlung leisten, erfolgt dann eine gesonderte Meldung an das Finanzamt.