Solange Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht, erhalten Sie bis zum Beginn der Kurzarbeit das reguläre Gehalt. Mit Beginn der Kurzarbeit verringert sich die Lohnfortzahlung entsprechend der verkürzten Arbeitszeit.
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Zusätzlich wird in diesem Fall vom Arbeitgeber noch Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt.