Es ist grundsätzlich möglich, während des Krankengeldbezugs in den Urlaub zu fahren. Jede Situation ist jedoch individuell zu betrachten. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Weitere Details
Es sind drei Schritte notwendig, wenn Sie in der Zeit des Krankengeldbezugs in den Urlaub fahren möchten.
1. Ärztliche Beurteilung abholen
Besprechen Sie bitte die geplante Reise mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Es ist wichtig, dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen Ihre Reise spricht. In Einzelfällen kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein, damit wir der Krankengeldzahlung während Ihres Urlaubes zustimmen können.
2. Arbeitgeber informieren
Wenn Ihrer Reise medizinisch nichts im Wege steht, empfehlen wir Ihnen zusätzlich, Ihren Arbeitgeber bezüglicher Ihrer Reisepläne zu kontaktieren. Offene Gespräche schaffen Vertrauen und beugen Missverständnissen vor.
3. Abstimmung mit der TK
Wir besprechen Ihre individuelle Situation gern mit Ihnen. Bitte rufen Sie uns dafür an. Sie erreichen uns unter 040 - 460 66 14 00 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr).
Oder schreiben Sie uns dazu eine Nachricht:
Fahren Sie ohne Absprache mit uns in den Urlaub, kann das Auswirkungen auf Ihre Krankengeldzahlung haben.
Mehr über den Versicherungsschutz bei Auslandreisen finden Sie hier: