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Besonderer Überwachungsbedarf

Ob eine Schwangerschaft mit besonderem Überwachungsbedarf vorliegt, wird in der Regel bei der Erstuntersuchung im Rahmen der gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge festgestellt. Hierbei trägt Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe alle wichtigen Informationen zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte, früheren Schwangerschaften, akuten oder chronischen Erkrankungen und mehr in Ihren Mutterpass ein. Der Vermerk "Risikoschwangerschaft" bedeutet zunächst einmal nur, dass Ihr Verlauf noch regelmäßiger kontrolliert wird als üblich, und dient dazu, Sie und Ihr Baby vorsorglich vor möglichen Komplikationen zu schützen.

Welche Faktoren gelten als Risiko?

Manche Schwangerschaften gelten aufgrund bestimmter Faktoren als risikoreicher als andere. Um welche Faktoren es sich dabei handelt, legt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Mutterschafts-Richtlinien fest. Unter anderem zählen dazu:

Alter der Mutter: Darum spielt es eine Rolle

Bei Frauen, die zum ersten Mal ein Kind bekommen und die jünger als 18 beziehungsweise 35 Jahre und älter sind, sprechen Ärztinnen und Ärzte automatisch von einer Risikoschwangerschaft. Der Grund dafür ist, dass einige gesundheitliche Risiken bei einem bestimmten Alter statistisch gesehen erhöht sind. Sehr junge Schwangere haben beispielsweise ein etwas erhöhtes Risiko für vorzeitige Wehen und für Frühgeburten. Ab 35 Jahren steigt für Frauen unter anderem das Risiko für Schwangerschaftsdiabetes  und Bluthochdruck während der Schwangerschaft. Auch treten bei Kindern älterer Mütter häufiger Chromosomenanomalien wie beispielsweise Trisomie 21 auf.

Die allermeisten Kinder kommen gesund zur Welt

Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe hat bei Ihrer Schwangerschaft einen besonderen Überwachungsbedarf festgestellt? Versuchen Sie, entspannt zu bleiben und sich keine Sorgen zu machen. Auch wenn bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für bestimmte Komplikationen besteht, ist es sehr viel wahrscheinlicher, dass Ihre Schwangerschaft völlig normal verläuft und Ihr Kind gesund zur Welt kommt. Um möglichen Schwangerschaftskomplikationen vorzubeugen, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihren Verlauf besonders engmaschig überwachen. Bei Fragen oder Sorgen können Sie sich vertrauensvoll an Ihre betreuende Gynäkologin oder Ihren betreuenden Gynäkologen wenden. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Sie ausführlich beraten, welche Zusatzuntersuchungen Ihnen zustehen und welche Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) Sie bei Bedarf zusätzlich in Anspruch nehmen können.

Risikoschwangerschaft als Folge von Schwangerschaftskomplikationen

Ein besonderer Überwachungsbedarf kann auch im weiteren Verlauf einer Schwangerschaft festgestellt werden. Dies geschieht, wenn bestimmte Komplikationen wie beispielsweise ein Schwangerschaftsdiabetes auftreten. Auch normalerweise harmlose Infektionen wie Blasen- oder Scheideninfektionen erfordern kurzfristig eine besonders engmaschige Kontrolle, um ernsthaften Komplikationen wie Fehl- und Frühgeburten vorzubeugen. Eine andere Gruppe schwangerschaftsbedingter Erkrankungen sind Schwangerschaftsgestosen . Tritt eine sogenannte Schwangerschaftsvergiftung auf, leitet die Ärztin oder der Arzt eine auf Art und Schweregrad der Erkrankung abgestimmte Therapie ein.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Als sogenannte Risikoschwangere können Sie neben den regulären Vorsorgeuntersuchungen weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Welche Untersuchungen oder Tests für Sie sinnvoll sind, erfahren Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Kosten für alle zusätzlichen Vertragsleistungen, die medizinisch notwendig sind, trägt die TK. Eine Übersicht über alle Leistungen, die Sie bei einer Schwangerschaft mit erhöhtem Überwachungsbedarf bekommen können, finden Sie in unserer Rubrik Leistungen bei Schwangerschaft & Geburt .

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