Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden. Meist springt die Krankenkasse ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung ein, denn die meisten Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
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Das bedeutet: Wenn Sie arbeitsunfähig krank sind, zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. In dieser Zeit ruht Ihr Krankengeld. Sind Sie danach weiterhin krankgeschrieben, bekommen Sie ab diesem Tag Krankengeld von der TK.