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Kontakt

Sie haben wegen einer Erkrankung schon einmal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten? Dann können Sie wegen dieser Krankheit erst wieder Krankengeld bekommen, wenn ein neuer Drei-Jahres-Zeitraum begonnen hat. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Weitere Details

  • Sie müssen mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein, wenn Sie erneut arbeitsunfähig werden.
  • In der Zwischenzeit dürfen Sie mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig gewesen sein.
  • Sie müssen in dieser Zeit mindestens sechs Monate erwerbstätig gewesen sein oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden haben.