Ja, das tun wir. Im Rahmen eines speziellen Vertrages übernehmen wir für 24 Monate die Kosten für die Erstanamnese, die homöopathische Analyse, die Suche nach geeigneten Arzneimitteln (Repertorisation) und Folgeanamnesen. Eine Übersicht der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte finden Sie unter folgendem Link.
Weitere Details
Auch nach Ablauf der 24 Monate ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt noch für Sie da. Nach Ablauf von drei Jahren können Sie erneut eine homöopathische Behandlung im Rahmen dieses Vertrages in Anspruch nehmen.
Damit Ärztinnen und Ärzte direkt mit uns abrechnen können, unterschreiben Sie in der Praxis eine Teilnahmeerklärung. Ihre Teilnahme ist freiwillig. Möchten Sie Ihre Teilnahme am Vertrag beenden, reicht uns eine formlose schriftliche Mitteilung.
Eine Kündigung ist auch notwendig, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Wohnortwechsels die Behandlung bei einem anderen Arzt oder einer Ärztin fortsetzen möchten. Bitte beachten Sie, dass ein Arztwechsel nicht zum Neubeginn des 24-monatigen Teilnahmezeitraums führt.