Kostenerstattung Osteopathie
Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechnungen für Ihre Osteopathie-Behandlungen einzureichen.
Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Voraussetzungen:
- Die Behandlung ist durch einen Arzt oder eine Ärztin vor Beginn der Behandlung schriftlich veranlasst worden. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.
- Der Osteopath oder die Osteopathin muss eine umfassende Ausbildung absolviert haben.
Wir benötigen von Ihnen:
- die Rechnung der Behandlung
- das Rezept oder formlose ärztliche Schreiben (ausgestellt vor Beginn der Behandlung)
- Zertifikat oder Abschlusszeugnis des Therapeuten oder der Therapeutin