Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, jeweils eine pro Schwangerschaftsdrittel. Dafür tragen wir die Kosten.
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Untersuchungsintervalle
Die erste Ultraschalluntersuchung wird zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt. Hier wird festgestellt, ob es sich vielleicht um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Außerdem wird die Herzaktion des Kindes überprüft und Ihr voraussichtlicher Entbindungstermin berechnet.
Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche können Sie wählen, ob Sie es bei einer Basisultraschalluntersuchung belassen oder eine erweiterte Untersuchung durchführen lassen möchten. Sie erhalten dazu von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin auch schriftliche Informationen, um sich besser entscheiden zu können.
Bei der dritten Ultraschalluntersuchung zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche steht vor allem die Beurteilung der kindlichen Entwicklung im Vordergrund.
Ausführliche Informationen darüber, was bei den einzelnen Terminen untersucht wird, lesen Sie in diesem Artikel:
Was ist die Schwangerenvorsorge?
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin hält darüber hinaus weitere Untersuchungen für medizinisch notwendig? Dann kann er diese bei bestimmten Indikationen natürlich direkt mit uns abrechnen. Die Entscheidung darüber trifft allein Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin.