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Kontakt

Sie erhalten alle Vertragsleistungen, die medizinisch notwendig sind. Welche Untersuchungen das genau sind, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Diese Leistungen werden direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Erhalten Sie eine Privatrechnung, ist eine Kostenbeteiligung leider nicht möglich.

Weitere Details

Mögliche Leistungen: 

  • Kürzere Untersuchungsintervalle
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13,18 und 21
  • Chorionzottenbiopsie ab der elften Schwangerschaftswoche, eine Untersuchung auf Stoffwechselerkrankungen und Erbgutveränderungen Ihres Kindes
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Fruchtwasserspiegelung (Amnioskopie)
  • CTG (Kardiotokographie) vor der 28. Schwangerschaftswoche: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin registriert hier die Herzschlagfrequenz Ihres Kindes, zeichnet sie auf und überprüft Ihre Wehentätigkeit.