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Ja, das geht.

Allerdings erhält Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für die Vorsorge eine pauschale Vergütung für ein ganzes Quartal. Haben Sie die Vorsorge in diesem Quartal schon wahrgenommen, übernehmen manche Arztpraxen die Weiterbehandlung erst mit Beginn des nächsten Quartals.