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Kontakt

Je nachdem, ob Sie Arbeitnehmerin, selbstständig oder arbeitslos sind, in einem Minijob arbeiten, studieren oder sich in Elternzeit befinden, müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein, damit Sie Mutterschaftsgeld von der TK erhalten.

Ich bin Arbeitnehmerin.

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn

  • Sie zum Beginn Ihrer Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
  • Sie sich zum Beginn der Schutzfrist in Elternzeit befinden und Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde oder
  • wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist beginnt.

Ich bin selbstständig.

Wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankgeld bei uns versichert sind, zum Beispiel bei Wahl des gesetzlichen Krankengeldes oder in Kombination mit unserem TK-Tarif Krankengeld, können Sie Mutterschaftsgeld von der TK beziehen. Ebenso trifft das auf Sie zu, wenn Sie unseren TK-Tarif Krankengeld Klinik abgeschlossen haben.

Sie sind Existenzgründerin und leben nur von Ihrem Gründungszuschuss? Dann können wir Ihnen leider kein Mutterschaftsgeld bezahlen.

Ich beziehe Arbeitslosengeld.

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, kann die TK Ihnen Mutterschaftsgeld bezahlen, wenn

  • Sie bei Beginn der Schutzfrist Arbeitslosengeld beziehen.

Besonderheiten

  • Ruht Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund der Urlaubsabgeltung, beginnt Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld erst nach dem Ruhen des Arbeitslosengeldes.
  • Wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, besteht ab der Beginn der Schutzfrist Ihr Anspruch auf Mutterschaftsgeld aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit.
  • Erhalten Sie aufgrund einer Entlassungsentschädigung kein Arbeitslosengeld, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
  • Beginnt in der Zeit, in der Sie Elterngeld erhalten, eine neue Mutterschutz-Frist, haben Sie keinen erneuten Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Ich erhalte Bürgergeld.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Ihr Bürgergeld erhöht sich ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Tag der Geburt aufgrund des schwangerschaftsbedingten Mehrbedarfs. Zusätzlich können Sie Leistungen für notwendige Erstausstattungen beantragen.

Ich arbeite in einem Minijob.

Wenn Sie selbst Mitglied der TK sind und in einem Minijob arbeiten, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Ich bin familienversichert und arbeite nebenbei.

Wenn Sie familienversichert sind, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld von uns. Sie können aber beim Bundesamt für Soziale Sicherung Mutterschaftsgeld beantragen. 

Ich studiere und arbeite nebenbei.

Wenn Sie selbst als Mitglied bei der TK versichert und berufstätig sind, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies gilt auch für einen Minijob.

Mehr zum Thema:

So beantragen Sie Mutterschaftsgeld bei der TK

Ich gehöre zu keiner der genannten Personengruppen.

Bei Ihnen ergibt sich eine andere Konstellation? Unsere Spezialisten beraten Sie gerne montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 46 06 61 45 20.