Für die Zeit der Auslandstätigkeit gelten in der Regel die Rechtsvorschriften des Auslands. Unter bestimmten Umständen kann allerdings über eine sogenannte Ausnahmevereinbarung vereinbart werden, dass weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten. Den Antrag können Sie formlos beim GKV-Spitzenverband, DVKA, stellen. Es gibt keine genauen Vorgaben, jedoch sollte eine Begründung in jedem Fall enthalten sein. Details erfahren Sie auf der Webseite der DVKA.